Wenn ein Land eine Gefährdung der
Lebensmittelsicherheit nicht früh genug melde, verstoße es gegen europäisches Recht, sagte eine Sprecherin der Brüsseler
EU-Kommission am Dienstag und ein Verfahren könne eingeleitet werden.
«Aber das ist aktuell nicht der Fall in Belgien», betonte sie. «Zahlreiche Informationen sind noch zu ermitteln, im Rahmen der rechtlichen Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft und durch unsere Kontakte mit den belgischen Behörden.» Ein
Vertragsverletzungsverfahren kann zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und Geldstrafen führen.
Die belgische Lebensmittelsicherheitsbehörde FASNK wusste schon am 2.Juni von einem Fipronil-Verdachtsfall in der Geflügelbranche. Die anderen EU-Staaten wurden aber erst am 20. Juli gewarnt. In Belgien ist eine
Diskussion über das Verhalten der Behörde entbrannt.