Ziel sei es, das bislang aufwendige Antrags- und Prüfverfahren durch ein digitales, satellitengestütztes System zu ersetzen, in dem der
Landwirt seine Antragsdaten künftig nur noch als „Check-Liste“ überprüfen müsse, erklärte der stellvertretende DBV-Generalsekretär
Udo Hemmerling heute in Berlin.
„Eine Optimierung des bestehenden Antragsystems führt nicht weiter“, warnt Hemmerling. Stattdessen müsse die Umsetzung der EU-Agrarförderung als Gesamtprozess von der Vorbereitung der Antragstellung bis zur Maßnahmendurchführung und Mittelauszahlung betrachtet werden. Dies bedeute, dass künftig alle notwendigen Antragsdaten insbesondere aus der Fernerkundung automatisch generiert und den Landwirten zur Verfügung gestellt werden. Die Landwirte sollten diese Daten dann nicht mehr selbst bearbeiten, sondern lediglich als sogenannte „Check-Liste“ bestätigen müssen.
Hemmerling verspricht sich von einer „antragslosen“ EU-Agrarförderung im Sinne eines „Agrarantrags 4.0“ nicht zuletzt einen vollständigen Verzicht auf stichprobenbezogene Vor-Ort-Kontrollen. Ein künftiges Monitoring sollte sich dem DBV-Vertreter zufolge auf Fördertatbestände konzentrieren, die auch Gegenstand der Fernerkundung seien. Dies müsse einhergehen mit einer durchgreifenden Entschlackung des komplexen und unverhältnismäßigen Systems von Anlastungen, Kürzungen und Sanktionen, wie dies mit dem neuen „Umsetzungsmodell“ der
EU-Kommission Ende November 2017 in die
Diskussion gebracht worden sei.
Die Brüsseler Behörden sieht Hemmerling ebenso wie Bund und Länder gefordert, spätestens mit Beginn der nächsten EU-Förderperiode nach 2020 eine Reihe von grundlegenden Vereinfachungen umzusetzen. Dazu gehöre die Einrichtung eines bundeseinheitlichen oder zumindest zwischen allen Bundesländern kompatiblen IT-Systems für den Agrarzahlungsantrag.