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19.03.2019 | 02:00 | Urteil 

Bauer muss nicht für Entsorgung von Schweine-Kadavern zahlen

Würzburg - Rund 2.000 Schweine waren in einem Maststall im Landkreis Würzburg elendig verendet - für die Beseitigung der Kadaver muss der Landwirt vorerst nicht zahlen.

Schweine-Kadaver entsorgen
(c) proplanta
Das Landratsamt hatte ihm eine Rechnung über rund 200.000 Euro gestellt. Dagegen wehrte er sich nun erfolgreich. Das Verwaltungsgericht Würzburg hat am Montag nach eigenen Angaben zwei Klagen des Bauern und einer Gesellschaft, an der er beteiligt ist, gegen Bescheide des Landratsamts stattgegeben. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Im April 2018 waren die Kadaver in dem Stall in Gelchsheim gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft teilte später mit, dass die Tiere wahrscheinlich verhungert, verdurstet oder erstickt seien.

Der Landwirt habe sich nicht fristgemäß um die Entsorgung der Kadaver gekümmert, daher habe das Landratsamt eine Fachfirma damit beauftragt, hieß es vom Gericht weiter. Die Kosten stellte die Behörde dem Bauern in Rechnung. Die Bescheide sind nach Auffassung des Gerichts allerdings rechtswidrig. Unter anderem seien Kosten für die Bekämpfung von Schädlingen geltend gemacht worden - diese Leistung hätten die Kläger aber nicht ausdrücklich gefordert.

Das Landratsamt kann nun eine Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen. Dies werde derzeit geprüft, teilte Landrat Eberhard Nuß (CSU) mit: «Wir alle sind sehr überrascht von diesem Urteil. Sobald uns die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, werden wir prüfen, ob wir Rechtsmittel gegen dieses Urteil einlegen können.»

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach dem Tod der Tiere dauern indes an. Im Raum stehen nach Angaben eines Sprechers vom Montag die Vorwürfe des Verbots gegen das Tierschutzgesetz und des unerlaubten Betreibens von Anlagen.
dpa/lby
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Kommentare 
maximilian schrieb am 24.03.2019 17:53 Uhrzustimmen(8) widersprechen(4)
Nach dem Tierkörperbeseitgungsgesetz sind Tierkadaver unverzüglich umweltverträglich zu entsorgen.
Der Landkreis hat als zuständige Behörde im Wege der Geschäftsvorwegnahme die Entsorgung der Tierkadaver veranlasst.
,Dass der Gebührenbescheid des Landratsamtes sich vordem Verwaltungsgericht als rechtsfehlerhaft herausstellte, zeigt, dass der zuständige Sachbearbeiter im Landratsamt dringend nachgeschult werden muss. Sofern nicht politische Absicht dahinter steckt. Eine Agrarmafia gibt es auch in Baden-Würtemberg.
Maximilian schrieb am 19.03.2019 20:34 Uhrzustimmen(12) widersprechen(6)
Das Urteil hat garnichts mit Bürokratie und Spitzfindigkeit zu tun.
Der Landkreis hat einen Kostenbescheid verschickt, der nach dem Gerichtsurteil verwaltungsrechtlich rechtsfehlerhaft und damit ungueltig war. Der Anspruch des Landkreises kann dennoch berechtigt sein.
Freigesprochen wurde der Kläger noch von garnichts, weil es sich um ein Verwaltungsgerichtsverfahren und nicht um ein Strafgerichtsverfahren handelt.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch.
Smiling Boy schrieb am 19.03.2019 09:06 Uhrzustimmen(12) widersprechen(10)
Es lebe die (juristische) Bürokratie und Spitzfindigkeit. Was immer die Urteilsbegründung erbringen wird, sie wird wohl auf diesen Dingen aufbauen.
Wie anders wäre es möglich, einen solchen Menschen sozusagen freizusprechen ?
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