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19.12.2023 | 01:02 | Tierschutzverstöße 

Tod von 2.000 Schweinen - Gericht behält sich Geldstrafe vor

Nordhausen - Wegen des Todes von rund 2.000 Schweinen in einem Nordhäuser Mastbetrieb ist ein 28-Jähriger vom Gericht verwarnt worden.

Tote Schweine
(c) proplanta
Das Amtsgericht in Nordhausen behielt sich am Montag eine Geldstrafe gegen den früheren Mitarbeiter des Unternehmens vor. Der Angeklagte muss 300 Euro an einen Tierschutzverein zahlen und ein Jahr straffrei bleiben, ansonsten werden 80 Tagessätze zu je 50 Euro fällig. Mit diesem Urteil folgte das Gericht den übereinstimmenden Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Der 28-Jährige wurde wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in Tateinheit mit Sachbeschädigung verwarnt. Im Sommer 2022 waren in einem Mastbetrieb infolge einer defekten Belüftungsanlage rund 2.000 Schweine verendet, die in Ställen ohne Fenster gehalten wurden. Der Angeklagte sei trotz mehrerer Lüftungsalarme in seinem Bereitschaftsdienst nicht vor Ort gefahren, begründete das Gericht seine Entscheidung. Zwar hätte er aufgrund fehlender elektrischer Kenntnisse nicht die Lüftungsanlage reparieren können, allerdings hätte er Polizei oder Feuerwehr alarmieren können.

Die Verteidigung forderte von der Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen, um die aus ihrer Sicht wahren Verantwortlichen im Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen.
dpa/th
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Kommentare 
Eckard Wendt schrieb am 23.12.2023 22:46 Uhrzustimmen(0) widersprechen(0)
Das zum Bericht ausgewählte Foto eines friedlich auf der frischen Einstreu schlummernden Schweins passt bedauerlicherweise rein gar nicht zum zur Verhandlung Anlass gegebenen Sachverhalt.
Eckard Wendt schrieb am 23.12.2023 22:41 Uhrzustimmen(0) widersprechen(1)
Drei Fakten sind für mich unfassbar:
1. Ein Stall ohne Fenster, d. h. nur mickeriges Kunstlicht, statt wenigstens durch Bleiglas gefiltertes Tageslicht.
2. ein unverantwortlich nicht reagierender Verantwortlicher
3. Ein Staatsanwalt, der trotz des elendigen Krepierens der 2000 (zweitausend!) Schweine offenbar in Übereinstimmung (in Abstimmung?) mit dem Verteidiger ein mildes Urteil für angemessen hält.
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