Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
07.01.2022 | 16:57

Bund und Länder beschließen 2G plus für Restaurants und Kneipen

2G plus
Bild vergrößern
Spontan ins Café oder die Kneipe, das wird für viele bald nicht mehr möglich sein: Künftig muss man Test oder Booster-Impfung vorweisen. Das ist nicht die einzige Neuerung im Kampf gegen die Omikron-Welle. Doch einzelne Länder scheren aus. (c) proplanta

Was Bund und Länder im Kampf gegen Omikron vorhaben



Die Zahl der Corona-Infektionen in Deutschland steigt rasant, Bund und Länder haben am Freitag im Kampf gegen die Omikron-Welle eine Reihe von Beschlüssen gefasst. Eine Übersicht:

2G Plus in der Gastronomie: Der Zugang zur Gastronomie bleibt weiterhin auf Geimpfte und Genesene beschränkt (2G). Zusätzlich soll für den Besuch von Restaurants, Kneipen und anderen Gastronomiebetrieben entweder ein tagesaktueller Test oder der Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erforderlich sein. Der Booster-Nachweis soll demnach ab dem Tag der Auffrischungsimpfung gültig sein. Diese erweiterte 2G-plus-Regelung soll bundesweit gelten und kurzfristig unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz in Kraft treten. In einer Reihe von Bundesländern gilt dies bereits.

2G: Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen und weite Teile des Einzelhandels bleibt es bei der 2G-Regel: Man muss also eine Impfung oder die Genesung von einer Covid-19-Erkrankung nachweisen. Ausnahmen gelten etwa für Personen, die nicht geimpft werden können.

Kürzere Quarantänezeiten: Für Corona-Infizierte und Kontaktpersonen soll es künftig einfachere Isolations- und Quarantäneregeln geben. Demnach werden Kontaktpersonen künftig von der Quarantäne befreit, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, also geboostert sind. Die neue Ausnahme von der Quarantäne gilt auch für frisch doppelt Geimpfte und frisch Genesene - für Kontaktpersonen also, deren Erkrankung oder Impfung weniger als drei Monate zurückliegt.

Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden, wenn sie sich nicht vorher «freitesten» lassen. Das geht allgemein nach sieben Tagen, wenn entweder ein negativer PCR- oder Antigen-Schnelltest vorgezeigt werden kann. Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden. Ab wann die neuen Regeln genau gelten sollen, ist noch unklar.

Impfungen: Bund und Länder rufen die Menschen im Land weiterhin zu Impfungen und vor allem auch zu Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus auf. Allen Bürgerinnen und Bürgern, die eine Erst- und Zweitimpfung erhalten haben, sollen laut Beschluss «zeitnah» die Möglichkeit bekommen, sich boostern zu lassen. Die Booster-Impfung vermittele «den besten Immunschutz gegen die Omikron-Variante», heißt es dazu. Bis Ende Januar sollen weitere 30 Millionen Corona-Impfungen verabreicht sein. Diejenigen, die sich bisher nicht zu einer Impfung entschließen konnten, will die Politik noch einmal gezielt ansprechen.

FFP2-Masken: Bund und Länder rufen die Bevölkerung dazu auf, in geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen FFP2-Masken zu tragen. Sie seien «besonders wirksam dabei, Ansteckungen zu verhindern», heißt es dazu im Beschlusspapier. Beim Einkaufen und bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen von FFP2-Masken dringend empfohlen.

Impfpflicht: Bund und Länder halten eine allgemeine Impfpflicht weiterhin für nötig, um eine hohe Impfquote zu erreichen. «Die Länder gehen davon aus, dass dazu bald ein Zeitplan für die entsprechende Gesetzgebung vorliegen wird», heißt es dazu im Beschlusspapier.

Kritische Infrastrukturen: Viele Bereiche der kritischen Infrastruktur hätten sich auf «einen massiven Personalausfall vorbereitet» und «ihre Pläne entsprechend angepasst», heißt es im Beschlusspapier. Bund und Länder gehen davon aus, dass «pandemiebedingte Vorkehrungen im Bereich der Arbeitszeiten» erforderlich sein werden. Dazu sollen Ausnahmen im Arbeitszeitgesetz genutzt werden können.

Homeoffice: Bund und Länder rufen Beschäftigte und Arbeitgeber dazu auf, die Möglichkeiten, von zu Hause aus zu arbeiten, in den kommenden Wochen «verstärkt zu nutzen».

Private Treffen: Die Bevölkerung ist weiterhin dazu angehalten, die privaten Kontakte deutlich zu reduzieren. Die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen.

Bars und Kneipen: Hier wollen die Länder besonders auf die Einhaltung der Regeln achten, weil dort «aufgrund des direkten Kontakts, geringen Abstandes und nicht durchgehend getragener Masken das Risiko einer Ansteckung besonders hoch ist», wie es im Papier heißt.

Clubs und Diskotheken: Clubs und Diskotheken in Innenräumen bleiben bis auf Weiteres geschlossen, Tanzveranstaltungen weiterhin verboten.

Wie es weiter geht: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefs und -chefinnen der Länder wollen sich am 24. Januar erneut treffen, um über die Corona-Lage zu beraten.
dpa
zurück
Seite:123
weiter
Kommentieren

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Restaurants erheben häufiger Gebühren für nicht abgesagte Reservierungen

 Skepsis gegenüber Ruf nach Corona-Enquete-Kommission

 Smartphone gegen Flasche Wein - Italienischer Wirt verbannt Handys

 Angeln in Brandenburg immer beliebter - Corona sorgte für Schub

 Jeder zweite Bundesbürger gegen Cannabis in der Gastronomie

  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken