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01.07.2019 | 17:01 | Abgasskandal 

Abgasskandal: Scheuer verteidigt KBA

Berlin/Rosenheim - Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gegen den Vorwurf zu laschen Vorgehens im Diesel-Skandal von Audi verteidigt.

Abgasskandal
Bei den Ermittlungen im Audi-Dieselskandal soll das Kraftfahrt-Bundesamt Staatsanwälte zur Weißglut gebracht haben. Berichten zufolge standen Ermittlungen wegen Strafvereitelung und eine Razzia im Raum. Der Verkehrsminister versteht die Aufregung nicht. (c) CSU
Nach Berichten von Bayerischem Rundfunk und «Handelsblatt» soll ein Münchner Staatsanwalt dem KBA-Präsidenten 2017 sogar mit Ermittlungen wegen Behinderung der Justiz gedroht haben. Das Verkehrsministerium erklärte, der Vorwurf der Strafvereitelung gegen das KBA sei ««abwegig». Scheuer sagte am Montag in Rosenheim: «Wir haben nie etwas Illegales zugelassen.»

Den Berichten zufolge hatte der Staatsanwalt das KBA im Januar 2016 aufgefordert, bei Erkenntnissen über illegale Abschalteinrichtungen bei Audi zunächst die Staatsanwaltschaft und erst dann VW oder Audi zu kontaktieren. Der damalige Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und das KBA hätten aber im Juni 2017 einen Rückruf für zwei Audi-Baureihen wegen Abgastricksereien angeordnet - die Staatsanwaltschaft habe erst aus den Medien davon erfahren.

Darauf habe der Ermittler «einen wütenden Brief an den Präsidenten des KBA, Ekhard Zinke», geschrieben, berichteten der BR und das «Handelsblatt»: Er sehe sich zum wiederholten Male veranlasst, darauf hinzuweisen, «dass eine nur eingeschränkte Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden - erst recht, wenn von deren Seite eine klare Aufforderung erfolgte - den Straftatbestand der (mindestens versuchten) Strafvereitelung erfüllen kann». Der Staatsanwalt habe auch eine Razzia beim KBA für vorstellbar gehalten.

Das KBA äußerte sich dazu zunächst nicht. Die Sprecherin der Münchner Staatsanwaltschaft sagte, es gebe keine Ermittlungen gegen Zinke. Weitere Auskünfte lehnte sie ab. Eine Sprecherin Scheuers sagte, das KBA kooperiere «vollumfänglich» mit den Staatsanwaltschaften.

Das Ministerium erklärte auf dpa-Anfrage weiter: «Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Strafvereitelung bei der Klärung der technischen Sachverhalte durch das KBA vor. Die Untersuchungen des KBA, ob eine Abschalteinrichtung zulässig oder nicht zulässig ist, sind Teil eines Verwaltungsverfahrens im Rahmen der deutschen Typgenehmigungsvorschriften, für das alleine das KBA zuständig ist.» Komme nach diesen Überprüfungen eine Rechtspflichtverletzung in Betracht, werde die zuständige Staatsanwaltschaft über die Ergebnisse der technischen Prüfungen informiert.

Minister Scheuer sagte am Rande einer Veranstaltung in Rosenheim, das KBA habe alles überprüft, was die illegalen Abschalteinrichtungen betreffe, und Rückrufaktionen gestartet, nicht nur bei Audi. «Das lasse ich nicht zu, dass irgendwer sagt, man hätte sich nicht gekümmert bei einem Prozess, der mittlerweile schon mehrerer Jahre dauert», sagte er. Das Ministerium sei beim Thema illegale Abschalteinrichtungen mit den Herstellern «sehr, sehr hart» in der Analyse. Zu sagen, das sei «ein neues Thema, ist blanker Unsinn».

Den Berichten zufolge hatte Audi bis Anfang 2018 Diesel-Modelle der Abgasnorm Euro-6 verkauft, die vier unterschiedliche Abschalteinrichtungen nutzten. Das gehe aus KBA-Bescheiden hervor.

Durch die Abschalteinrichtungen seien die Fahrzeuge auf dem Prüfstand sauberer als im Betrieb auf der Straße. Das KBA habe aber nur eine der vier Funktionen als unzulässig eingestuft. Laut Medien geht aus den Bescheiden hervor, dass die Flensburger Behörde bei den meisten Modellen nicht selbst technisch geprüft, sondern nach «Aktenlage» entschieden habe.

Dazu erklärte das Ministerium, das KBA führe im Rahmen der Marktüberwachung grundsätzlich eigene Messungen und Prüfungen durch. «Das KBA entscheidet dazu im Einzelfall, welche Maßnahmen für die Überprüfung von Fahrzeugen notwendig sind.»

Die Abgasmanipulationen bei VW und der Tochter Audi waren im September 2015 in den USA aufgeflogen. Nach einem Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft München musste Audi deshalb 800 Millionen Euro Buße bezahlen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler und 26 weitere Verdächtige, unter anderem wegen Betrugs. Der Skandal hat Audi seit 2015 rund 3,4 Milliarden Euro gekostet.

Audi hat im vergangenen halben Jahr rund 80.000 der insgesamt 151.000 Autos mit manipulierten V-TDI-Dieselmotoren zu Softwareupdates in die Werkstatt zurückgerufen. Ein Sprecher sagte am Montag in Ingolstadt, das Kraftfahrtbundesamt habe seit November 2018 die Nachrüstung für zwei Drittel der betroffenen Fahrzeuge freigegeben und Audi die Adressen der Halter überlassen. Diese Updates seien inzwischen zu gut 80 Prozent umgesetzt.

Die Update-Vorschläge für die restlichen Fahrzeuge habe Audi dem KBA zur Genehmigung vorgelegt. Sobald Audi die Genehmigung und die Adressen habe, würden die Halter innert drei Wochen angeschrieben.
dpa
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