Gemäß dem Doppelhaushalt, den der Landtag in München am vergangenen Donnerstag (15.12.) verabschiedete, sind für 2017 gut 1,40 Mrd. Euro und für 2018 rund 1,42 Mrd. Euro eingeplant. Ressortchef Helmut
Brunner betonte, dass dies gegenüber dem Nachtragshaushalt 2016 eine deutliche Steigerung sei. Insgesamt 148 Mio. Euro mehr - einschließlich der Fraktionsreserve - seien angesichts anderer großer Herausforderungen wie der inneren Sicherheit, dem Ausbau der Infrastruktur und der Bewältigung der Flüchtlingskrise keine Selbstverständlichkeit.
Der Minister sprach von einem „starken Signal“ für die Land- und Ernährungswirtschaft, die Forst- und Holzwirtschaft sowie den ländlichen Raum. „Wir setzen damit ein deutliches Zeichen, dass wir gerade in Krisenzeiten unseren Bäuerinnen und Bauern zur Seite stehen und Perspektiven eröffnen. Und wir nehmen den Verfassungsauftrag, gleichwertige Lebensbedingungen im ganzen Land zu schaffen, sehr ernst“, erklärte der CSU-Politiker. Im Münchener Agraretat sind die jährlich rund 1,1 Mrd. Euro an EU-Direktzahlungen an die landwirtschaftlichen Betriebe nicht enthalten.
Deutlich aufgestockt werden die Mittel für das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), und zwar von 104,9 Mio. Euro im laufenden Jahr auf 164,6 Mio. Euro beziehungsweise 173,5 Mio. Euro in den beiden kommenden Jahren. Im Gegenzug werden die Gelder für das Einzelbetriebliche Investitionsförderprogramm (EIF) einschließlich Diversifizierung stark gekürzt, nämlich von zuletzt 66,4 Mio. Euro auf jährlich 29,0 Mio. Euro. Parallel dazu wird die maximale Höhe der einzelbetrieblichen Agrarinvestitionsförderung von derzeit 300.000 Euro auf 120.000 Euro gesenkt. Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete bleibt hingegen mit jeweils 56,1 Mio. Euro nahezu unverändert.