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15.01.2010 | 16:34 | Agrarinvestitionskredite  

Berlakovich: 180 Millionen für Agrarinvestitionskredite freigegeben

Wien - Für die heimische Landwirtschaft wird 2010 ein Kreditvolumen von 180 Millionen Euro für geförderte Agrarinvestitionskredite zur Verfügung gestellt.

Agrarinvestitionskredite
(c) proplanta
Das teilt Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich mit. Ziel der Agrarinvestitionskredite (AIK) ist die Unterstützung von Investitionen, die Erleichterung des Anpassungsprozesses an die sich ständig ändernden technischen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die Erleichterung des Einstiegs durch Hofübernehmerinnen und Hofübernehmer. Dafür werden für längerfristige Kredite Zinsenzuschüsse (Darlehen mit verbilligtem Zinssatz) gewährt.Wie in den vergangenen Jahren wird mit rund 2.700 Investitionsfällen gerechnet, das ausgelöste Investitionsvolumen wird rund 375 Mio. Euro betragen.

„Gerade jetzt, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist die Unterstützung bei betriebswirtschaftlich notwendigen Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben besonders wichtig. Mit den Agrarinvestitionskrediten sichern Bäuerinnen und Bauern nicht nur den Fortbestand ihrer eigenen Betriebe, ihre Investitionstätigkeit ist auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für unsere ländlichen Regionen. Damit werden auch regionale Gewerbebetriebe indirekt unterstützt und Arbeitsplätze geschaffen und erhalten", so Berlakovich. 

Für Hofübernehmerinnen und Hofübernehmer, Investitionen in benachteiligten Gebieten, für Marktnischen, Gartenbau und Erneuerungspflanzungen im Obstbau beträgt der Zinsenzuschuss 50 Prozent des verrechneten Bruttozinssatzes. Alle übrigen werden mit 36 Prozent bezuschusst. Die Laufzeit der Agrarinvestitionskredite beträgt für technische Maßnahmen maximal zehn und für bauliche Maßnahmen maximal zwanzig Jahre. Mögliche Förderungsempfänger sind natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen mit Sitz in Österreich, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften. Dies teilt das Lebensministerium abschließend mit.


Quelle: Lebensministerium Österreich
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