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16.06.2010 | 12:23 | Nährwertkennzeichnung  

Conrad: Europäisches Parlament kann mit Ampel für verbraucherfreundliche Kennzeichnung sorgen - Kritik an Aigner

Mainz - „Die Kennzeichnung nach dem Ampel-System ist sinnvoll, weil sie Verbraucherinnen und Verbrauchern schnelle Orientierung bietet. Wer gut über die Zusammensetzung eines Produktes informiert ist, trifft bewusste Kaufentscheidungen.“

Nährwertkennzeichnung
Dies betont Verbraucherschutzministerin Margit Conrad anlässlich der heute anstehenden Entscheidung im Europäischen Parlament zur Einführung einer Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln.

„Bei zunehmender Vielfalt des Lebensmittelangebotes können Konsumenten insbesondere bei Fertiggerichten oft nicht einschätzen, wie diese ernährungsphysiologisch zu bewerten sind. Hier helfen farbliche Kennzeichnungen und einfach verständliche Angaben zu den Nährstoffen eines Lebensmittels weiter.“

Aktuelle Studien belegen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Ampelkennzeichnung mehrheitlich als das verständlichste Modell einstufen. „Daher ist die Ampelkennzeichnung als eine Chance im Kampf gegen die Volkskrankheit Übergewicht und damit einhergehenden typischen Folgeerkrankungen wie Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen und vorzeitigen Gelenkverschleiß zu sehen“, so Conrad.

Die Rheinland-pfälzische Landesregierung hat sich in diesem Sinn bereits mehrfach an die deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments gewandt und wird sich auch weiterhin für die Einführung einer verpflichtenden Ampelkennzeichnung auf europäischer Ebene einsetzen.

Eine Mehrheit für die verpflichtende Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln wurde am 16. März im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit nur sehr knapp verfehlt.

Conrad kritisiert die Haltung der Bundesregierung und der Bundesverbraucherministerin Aigner, die sich wiederholt gegen eine Ampelkennzeichnung ausgesprochen hat und stattdessen das komplizierte und wenig verbraucherfreundliche „1+4“-Modell favorisiert. (PD)
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