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13.05.2020 | 05:05 | Corona-Pandemie 

Einreise-Quarantäne könnte gekippt werden

Berlin - Wer nach Deutschland kommt, muss für zwei Wochen in Quarantäne. Und zwar unabhängig von Reiseroute und Staatsangehörigkeit.

Grenzübertritt
Nach Deutschland dürfen wegen der Corona-Pandemie derzeit nur noch wenige Menschen kommen. Nach der Einreise heißt es: für zwei Wochen in Quarantäne - gleichgültig, ob sich jemand im Ausland nachweislich infiziert hat oder nicht. (c) proplanta
Es gibt zwar Ausnahmen. Doch ein Gericht in Niedersachsen hat die Anordnung jetzt auch grundsätzlich infrage gestellt. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) will wissen, wie lange die Regelung noch gelten soll. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Seit wann gilt die Regelung?

Die Regierungschefs der Länder hatten sich im April darauf geeinigt, dass jeder Ausländer, der einreisen darf, und jeder Deutsche, der von einer Auslandsreise zurückkehrt, für 14 Tage in Quarantäne muss.

Das Bundesinnenministerium wurde gebeten, eine entsprechende Musterverordnung zu entwerfen. Diesen Vorschlag vom 8. April haben die einzelnen Bundesländern dann - jeweils mit kleinen Abweichungen - aufgegriffen und in eigene Verordnungen gegossen. Zuständig für die Überwachung sind die Gesundheitsämter.

Was bringt das?

Durch die Quarantäne-Pflicht soll verhindert werden, dass Menschen das Virus aus dem Ausland mitbringen und dann hierzulande weitergeben. Aus Sicht der Bundesregierung hat das ganz gut funktioniert, auch wenn nicht alle Einreisen erfasst werden konnten.

Denn stationäre Grenzkontrollen gibt es zwar an allen Flughäfen sowie den Grenzen zu Frankreich, Luxemburg, Dänemark, Österreich und der Schweiz. An den Grenzen zu anderen Nachbarländern - auch Belgien, wo die Zahl der Infizierten zuletzt relativ hoch war - aber nicht. Außerdem verließen sicher auch Menschen trotz Quarantänepflicht ihr Haus, ohne dass das Gesundheitsamt das erfuhr.

Gilt die Pflicht für jeden?

Es gibt Ausnahmen - beispielsweise für Berufspendler, Lastwagenfahrer, Angehörige medizinischer Berufe. Am Muttertag durften auch Menschen, die ihre Mutter sehen wollten, für einen Tag einreisen. Saisonarbeiter für die Landwirtschaft durften ebenfalls kommen - vorausgesetzt, sie isolieren sich in der ersten Zeit dort, wo sie arbeiten. Außerdem gilt die Verpflichtung in Niedersachsen aktuell nicht mehr, nachdem ein Gericht dem Eilantrag eines Ferienhausbesitzers stattgegeben hatte.

Wer kann die Quarantäne-Regel wieder aufheben?

Die Verantwortung liegt bei den Regierungschefs der Länder. Ob sie alleine handeln oder wie im April wieder gemeinsam, bleibt ihnen überlassen. NRW-Ministerpräsident Laschet hat sich in der «Rheinischen Post» jetzt für eine Lockerung ausgesprochen. Dabei sei er mit den Ministerpräsidenten aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland, Malu Dreyer (SPD) und Tobias Hans (CDU), einer Meinung.

Was ist mit den Grenzkontrollen?

Darüber entscheidet Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Er ist der Meinung, dass die Mitte März eingeführten vorübergehenden Kontrollen an den Binnengrenzen sinnvoll sind. Darüber, wie lange sie noch fortgesetzt werden, ist er mit den Ministerpräsidenten der Grenz-Bundesländer im Gespräch.

Die Entscheidung, ob die Kontrollen über Freitag hinaus verlängert werden, ist wahrscheinlich an diesem Mittwoch zu erwarten. Dass nur nach Deutschland einreisen darf, wer dafür einen triftigen Grund hat - etwa, weil er als EU-Bürger in seine Heimat weiterreisen will - gilt unabhängig von den
Kontrollen.

Was hat das mit der Reisewarnung zu tun?

Die weltweite Reisewarnung hat auch die Bundesregierung ausgesprochen, genauer gesagt das Auswärtige Amt. Das bedeutet, dass Deutsche bis einschließlich 14. Juni auf Urlaubsreisen ins Ausland verzichten sollen. Begründet wird dies unter anderem damit, dass der Reiseverkehr drastisch eingeschränkt wurde, so dass eine Rückkehr sehr schwierig werden könnte.

Was bedeutet die Quarantäne-Regel für den Sommerurlaub?

Das ist noch nicht ganz klar. Dafür ist ja auch die Frage relevant, ob die Reisewarnung verlängert wird. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte am Montag zudem dem Besitzer einer Ferienimmobilie in Schweden Recht gegeben. Er muss bei der Rückkehr nach Niedersachsen nun nicht in Quarantäne.

Die Richter setzten den entsprechenden Paragrafen der niedersächsischen Corona-Verordnung einstweilig außer Vollzug. Ein Argument der Richter: Nicht jeder Einreisende könne pauschal als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtiger angesehen werden.
dpa
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