«Für den vom Anzeigenerstatter behaupteten Faustschlag fehlt jeglicher objektive Beweis», teilte Granzin am Mittwoch in Schwerin mit.
Backhaus war Anfang August bei einem Fahrradausflug mit der Familie mit einem 69-jährigen Autofahrer aneinandergeraten. Dieser war nach Darstellung des Ministers auf einer schmalen Straße in Elmenhorst bei Rostock zu flott und zu knapp an ihm vorbeigefahren.
Backhaus war mit seinem einjährigen Sohn im Fahrradanhänger unterwegs gewesen. Der Minister räumte zwar ein, dass es nach dem Wortgefecht zu einem Handgemenge kam, wies den Vorwurf des Autofahrers, er habe ihn mit der Faust ins Gesicht geschlagen, aber zurück.
Dem Anwalt zufolge stellten die mit dem gerichtsmedizinischen Gutachten beauftragten Mediziner keinen Nachweis eines Faustschlags fest. Die Inhalte des später von dem Autofahrer vorgelegten Privatattestes würden der medizinischen Erfahrung widersprechen. Es sei von einer «Gefälligkeitsbescheinigung» die Rede. Granzin regte in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Rostock an, das Ermittlungsverfahren gegen Backhaus einzustellen. (dpa/mv)