Die Milch spielt insofern eine Rolle, da vorbereitete Entscheidungen endgültig abgesegnet werden. Dazu zählen die zusätzliche Einmalhilfe von EUR 280 Mio. 2010 für die EU-Mitgliedstaaten. Zur Verteilung dieser Gelder gab es zuletzt den Vorschlag der Kommission, sich einerseits an der
Milchquote als Obergrenze zu orientieren, und andererseits die Produktionsmenge des letzten Jahres zu nehmen. Für Österreichs Milchbauern blieben damit rund EUR 6 Mio. übrig.
Weiters soll die Regelung für den nationalen Herauskauf von Quoten beschlossen werden und dass die
EU-Kommission mehr Kompetenzen bei der Verwaltung des Milchmarktes in schwierigen Zeiten bekommt. Zudem steht die Genehmigung einer gentechnisch veränderten (GV-)Maissorte an, gegen die Österreich gewisse Sicherheitsbedenken angemeldet hat. Allerdings dürfte die Entscheidung wieder an die EU-Kommission zurückfallen. Auch die elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen wird beim Rat besprochen werden.
Nationaler Herauskauf von Milchquoten im Fokus In Brüssel ist es nach einer höchst intensiven Phase nun wieder etwas ruhiger um das Thema Milch geworden. Die Entscheidungen in dieser Woche werden überwiegend auf technischer Ebene zwischen den Diplomaten geklärt. Für die EU-Agrarminister bleibt am Freitag bei dem auf einen Tag verkürzten Rat das sogenannte A-Punkt-Verfahren, in dem vorbereitete Entscheidungen über die Bühne gehen werden. Zum einen wird eine Regelung für den Herauskauf von Milchquoten verabschiedet. Diese gehen dann in die nationale Reserve und dürfen für zwei Jahre nicht in der Saldierung von einzelbetrieblichen Milchmengen angerechnet werden. Die Maßnahme ist freiwillig. Bisher hat kein EU-Mitgliedstaat Interesse daran, einzeln zu handeln, da in diesem Fall die herausgekaufte Milchmenge wahrscheinlich von den Wettbewerbern übernommen wird.
Mehr Milchmarkt-Kompetenzen für Kommission in Krisenzeiten Weiters soll die EU-Kommission von den Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei der Verwaltung des Milchmarktes in schwierigen Phasen bekommen. Zum Beispiel soll die Brüsseler Behörde zukünftig den Interventionszeitraum verlängern dürfen, ohne den Ministerrat damit befassen und Zeit verlieren zu müssen. Deutschland hat außerdem um eine Fristverlängerung für den Artikel 68 aus der EU-Direktzahlungsverordnung gebeten, um die Möglichkeit zu bekommen, Gelder aus dem europäischen Milchfonds als Direktzahlungen zu gewähren. Allerdings steht noch nicht fest, ob die Fristverlängerung für den Artikel als A-Punkt auf die Tagesordnung kommt.
Fortsetzung von polnischer Landankaufs-Beihilfe diskutiert Als Diskussionspunkt steht auf der Tagesordnung des Agrarrates eine nationale Beihilfe in Polen. Das Land unterstützt den Ankauf von Flächen, damit sich die zumeist sehr kleinen Betriebe besser ausstatten können. Das polnische Subventionsprogamm soll verlängert werden und braucht dazu die Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten. Österreich hat, wie einige andere Mitgliedstaaten, Bedenken hinsichtlich dieses Anliegens und deshalb vorgeschlagen, alternative Lösungsmöglichkeiten für das Problem zu suchen.
Abstimmung über Zulassung der GV-Maissorte MIR604
Am Nachmittag werden die Minister über die Genehmigung des Inverkehrbringens der genetisch veränderten Maissorte MIR604 (SYN-IR6Ø4-5) von
Syngenta beziehungsweise daraus gewonnenen Erzeugnissen abstimmen. Entspricht das Meinungsbild jenem bei der Vorbereitung im Ausschuss der Ständigen Vertreter, wird die Entscheidung an der EU-Kommission hängenbleiben, da im Ministerrat keine qualifizierte Mehrheit zustande kommt. Importeure von Soja aus den USA drängen auf eine Zulassung, da sie Spuren von MIR604 in den Lieferungen nicht ausschließen können.
Österreich hat sich im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit hingegen aus wissenschaftlichen und gesundheitspolitischen Bedenken gegen eine Genehmigung zum Inverkehrbringen dieses GVOs ausgesprochen. Sorgen bestehen hinsichtlich der mangelhaften Risikobewertung, insbesondere betreffend die molekulargenetische Charakterisierung, fehlende Angaben zum Inhaltsstoffspektrum sowie Toxikologie und Umweltrisikobewertung.
Kennzeichnung von Schafen und ZiegenUngarn, unterstützt durch die Slowakei und Tschechien, wird beim Rat außerdem einen zeitlichen Aufschub für die elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen bis zu einem Jahr fordern, da ein Großteil dieser Lämmer ohnehin geschlachtet würde und die verpflichtende Kennzeichnung mit hohen Kosten verbunden sei. Die elektronische Markierung ist nach dem 31.12.2009 in Ländern mit mehr als 600.000 entsprechenden Tieren verpflichtend, Ungarn hat diesbezüglich schon mehrmals Ausnahmen beantragt. Für Österreich ist die elektronische Kennzeichnung aufgrund der geringen Zahl an gehaltenen Schafen und Ziegen (500.000 Stück) hingegen fakultativ, was auch zu Diskussionen führen könnte. Allerdings müssen jene Tiere, die ins Ausland verbracht werden, dann doch mit einem Chip ausgestattet werden. National sei dies nicht notwendig.
Quelle: Lebensministerium Österreich