Die Schiedskommission der
Welthandelsorganisation (
WTO) befand am Freitag, Russland habe mit dem Embargo gegen WTO-Regeln verstoßen. Demnach muss Moskau die Einfuhr von Schweinefleisch aus der EU wieder zulassen. Russland kann allerdings innerhalb von 60 Tagen Berufung einlegen.
Die Regierung in Moskau hatte den Einfuhrstopp Anfang 2014 mit dem Ausbruch der Afrikanischen
Schweinepest in der EU begründet. Politische Beobachter verwiesen hingegen auf die Spannungen wegen der russischen Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim und sprachen von einer Retourkutsche.
Als die
EU-Kommission das WTO-Gremium anrief, argumentierte sie, es gebe nur vereinzelte Fälle der Schweinepest in Litauen und Polen. Russland akzeptiere aber auch keine Importe aus nicht betroffenen EU-Gebieten. Zudem sei das Verbot nicht wissenschaftlich begründet.
Für die EU-Staaten brachte das Verbot hohe Einbußen mit sich. 2013 summierten sich Schweine-Exporte aus der EU nach Russland auf etwa 1,4 Milliarden Euro - etwa ein Viertel aller Ausfuhren auf diesem Gebiet.