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Wie die Europäische Kommission diese Woche mitteilte, genügt es, Beträge oberhalb von 2.000 Euro um 2,45 % zu verringern. Erst eine Woche davor war der Beschluss gefasst worden, einen Kürzungssatz von 4,0 % anzusetzen.
Möglich wird der Teilverzicht, weil aufgrund jüngster Berechnungen 2014 deutlich mehr Geld zur Verfügung steht, als im März zum Zeitpunkt der ersten Bedarfsschätzung absehbar war.
Die jüngste Superabgabe für Milchquotenüberlieferungen, aber vor allem nicht verwendete Mittel aus früheren Strafzahlungen spülten einige hundert Millionen Euro zusätzlich als sogenannte zweckgebundene Einnahmen in die EU-Kasse. Deshalb sind laut Kommission nur noch Einsparungen von 903 Mio Euro nötig; zuvor war sie von einem Bedarf von 1.471 Mio. Euro ausgegangen.
Allerdings muss die Anpassung noch formell vom Ministerrat bestätigt werden, und zwar vor dem 1. Dezember; ansonsten würde doch der Kürzungssatz von 4,0 % Anwendung finden. (AgE)