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29.04.2023 | 14:46 | Getreidehandel 

EU-Kommission sieht Einigung über ukrainische Agrartransporte

Brüssel - Im Streit über Agrarimporte aus der Ukraine hat sich die EU-Kommission nach eigenen Angaben mit mehreren osteuropäischen Staaten geeinigt.

Ukrainisches Getreide
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Wegen des russischen Krieges kann die Ukraine Getreide nur eingeschränkt über das Schwarze Meer exportieren. Manche EU-Nachbarn sind verärgert, weil Agrarprodukte stattdessen auf ihren Märkten landen. Jetzt gibt es laut EU-Kommission eine Einigung. (c) proplanta
Man habe dabei Anliegen von Bauern in mehreren EU-Nachbarstaaten und der Ukraine selbst berücksichtigt, schrieb Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis am Freitag auf Twitter.

Polen, Bulgarien, die Slowakei und Ungarn werden demnach ihre Gegenmaßnahmen aufheben. Im Gegenzug werde es für Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumenkerne «außergewöhnliche Schutzmaßnahmen» geben. Einzelheiten nannte er nicht.

Die vier Länder haben Agrarimporte aus der Ukraine beschränkt und argumentiert, dass billiges Getreide aus dem Kriegsland ihre eigenen Märkte verzerre. Auch Rumänien beklagte sich. Im Rahmen der jetzt gefundenen Einigung könnte die Einfuhr der umstrittenen Agrargüter wieder erlaubt werden - allerdings nur für den Weitertransport und nicht für den Verkauf in den betroffenen EU-Nachbarn.

Die EU hatte nach dem russischen Angriff im vergangenen Jahr Zölle auf Einfuhren aus der Ukraine ausgesetzt, um dem Land einen besseren Zugang zu den internationalen Märkten zu ermöglichen. Die Ukraine ist einer der wichtigsten Getreideproduzenten, kann wegen des Krieges ihre Schwarzmeerhäfen aber nur beschränkt nutzen.

Zuvor hatten sich die EU-Mitgliedstaaten am Freitag darauf geeinigt, die Zölle für ein weiteres Jahr auszusetzen. Damit soll die ukrainische Wirtschaft gestärkt werden, wie die schwedische Ratspräsidentschaft mitteilte. Der Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Länder habe seine Unterstützung signalisiert. Ob alle Länder die Entscheidung begrüßten, blieb unklar - für einen endgültigen Beschluss braucht es aber keine Einstimmigkeit.

Das EU-Parlament muss die Verlängerung noch absegnen. Danach werden die EU-Staaten formell über die Maßnahme abstimmen.
dpa
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