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20.12.2017 | 08:34 | Agrarförderung 

Förderung von Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Schleswig-Holstein

Kiel - Das Land Schleswig-Holstein unterstützt auch weiterhin Investitionen kleinerer und mittlerer Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen (V&V), die sich zur Abnahme regionaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen von Lieferverträgen mit Landwirten verpflichten.

Vermarktung wird gefördert
Land fördert Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse – Minister Habeck: „Für Landwirte tut sich mit der regionalen Vermarktung ein wichtiger Absatzmarkt auf.“ (c) proplanta
Dafür stehen im kommenden Jahr rund 1,8 Millionen Euro aus Haushaltsmitteln der EU, des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein zur Verfügung.

„Viele Leute haben inzwischen großes Interesse daran, dass ihre Lebensmittel aus der Region stammen. Das ist eine Chance für die Landwirtschaft und regionale Betriebe. Um diese lokalen Märkte und kurzen Versorgungsketten auszubauen und zu stärken, unterstützt das Land Verarbeiter und Vermarkter.

Voraussetzung sind feste Lieferverträge mit der Landwirtschaft, damit so Absatz und Erlösvorteile bei den Bäuerinnen und Bauern gesichert werden“, sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck gestern (19. Dezember 2017), der die überarbeitete Richtlinie für die Förderung unterzeichnet hatte.

Die Mittel stehen für die Förderung von Investitionen in die Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechte Aufbereitung, Verpackung sowie Etikettierung zur Verfügung. Wie bisher können anerkannte Erzeugergemeinschaften als Antragsteller bis zu 30 Prozent und Unternehmen der Ernährungswirtschaft bis zu 25 Prozent an Zuschüssen erhalten, wenn sie feste Lieferbeziehungen mit landwirtschaftlichen Erzeugern eingehen.

Die Gewährung des Zuschusses ist außerdem an die Verpflichtung geknüpft, eine Verbesserung des Ressourceneinsatzes, insbesondere durch eine Reduktion des Wasser- und/oder Energieverbrauches herbeizuführen. Der Zuschuss pro Investitionsvorhaben ist künftig auf 500.000 Euro begrenzt.

Förderanträge können bis zum 15. März 2018 gestellt werden.

Nach Ablauf der Antragsfrist werden die eingegangenen Anträge mittels verschiedener Projektauswahlkriterien (PAK) bewertet, wobei mindestens 70 Punkte erreicht werden müssen, um in die engere Auswahl zu kommen. Jeder Erstantragsteller erhält zusätzlich 20 Punkte. So soll die Maßnahmenvielfalt erhöht werden.

Die detaillierten Anforderungen an die Investition einschließlich der Richtlinie sowie der Unterlagen für das Antragsverfahren sind auf der Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) zu finden: www.schleswig-holstein.de/landwirtschaft_regional

Die bis Ende 2017 bewilligten Fördermittel in Höhe von rund 4,2 Millionen Euro unterstützen überwiegend Investitionsvorhaben der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus dem ökologischen Anbau, wobei das Maßnahmenspektrum von der Bio-Fleisch- und Gemüseverarbeitung bis hin zur Milchverarbeitung und Käseproduktion reicht.

Hintergrund:

Ziel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist es, in Dörfern und Gemeinden die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu fördern, eine ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaft sicher zu stellen und die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und des Klimaschutzes zu gewährleisten.

Für das schleswig-holsteinische Landesprogramm für den ländlichen Raum (LPLR) stehen im Förderzeitraum 2014 bis 2020 insgesamt etwa 620 Millionen Euro zur Verfügung. Davon rund 420 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER), die durch rund 200 Millionen Euro nationale Mittel kofinanziert werden.
melund-sh
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