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23.03.2023 | 01:01 | Energiewende 

Gericht kippt Windpläne für den Norden Schleswig-Holsteins

Schleswig - Schleswig-Holsteins Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die regionale Windplanung für den Norden des Landes gekippt.

Windpläne Schleswig
Die Windkraft-Planung für den Norden Schleswig-Holsteins ist unwirksam. Klagen von Projektgesellschaften haben vor dem Oberverwaltungsgericht Erfolg. Weitere Klagen laufen. (c) proplanta
Der 5. Senat erklärte den Regionalplan für den Planungsraum 1 am Mittwoch für unwirksam, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Gebiet umfasst die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie die Stadt Flensburg.

Zur Begründung hieß es, die Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie leide an einem Abwägungsmangel. Erfolg hatte die Normenkontrollklage einer Projektgesellschaft, die im nördlichen Kreis Schleswig-Flensburg ein Windrad errichten wollte.

Der Regionalplan führt die Landschaftsschutzgebiete Wiedingharder- und Gotteskoog sowie Ostenfeld-Schwabstedter Geest mit vorgelagerter Marsch im Kreis Nordfriesland als Tabugebiete für Windkraft auf. Die Ausweisung dieser Gebiete als Bereiche ohne Windräder beruhte laut Gericht jedoch auf Kreisverordnungen, die das OVG bereits im Mai 2020 mit Urteilen für unwirksam erklärt hatte. «Der Ausschluss dieser beiden Gebiete von der Windkraftplanung hätte demnach nur nach einer ergänzenden Abwägung erfolgen können; eine solche war jedoch unterblieben.» Der Fehler betreffe den gesamten Planungsraum 1.

Dadurch verändere sich das Verhältnis von Positiv- zu Negativflächen insgesamt. Deshalb könne nicht mit ausreichender Sicherheit angenommen werden, dass der Plan mit den übrigen Festsetzungen genauso beschlossen worden wäre.

Mit dieser rechtlichen Würdigung hatte auch eine Bürgerwind-Gesellschaft in einem zeitgleich verhandelten Verfahren Erfolg. Sie will eine Anlage im Gebiet Wiedingharder- und Gotteskoog aufstellen. Mit der Unwirksamkeit des Regionalplans stünden diesem Vorhaben keine Ziele der Raumordnung mehr entgegen, so der Senat.

Das Gericht ließ eines Revision gegen die Entscheidungen vom Mittwoch nicht zu. Gegen den Regionalplan für den Norden sind sieben weitere Normenkontrollanträge und eine weitere Klage anhängig.

Anfang Juni will sich das Gericht mit dem Regionalplan 2 für Kiel und Neumünster sowie die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde befassen. Dagegen wenden sich zwei Klägerinnen. Die Gemeinde Krummbek (Kreis Plön) meint, dass ein Vorranggebiet zu nah an ihr Gemeindegebiet heranreiche und ihre eigene Planungshoheit verletze. Eine private Antragstellerin wendet sich gegen die Aussparung ihrer Gründstücke im Kreis Rendsburg-Eckernförde, die in der Nähe einer Potenzialfläche gelegen sind. Zudem gibt es weitere 43 Normenkontrollanträge und zwei Klagen gegen den Regionalplan für den Süden des Landes.

Erst Ende 2020 hatte die schwarz-grüne Landesregierung neue Regionalpläne beschlossen und 344 Vorranggebiete für Windenergie mit einer Gesamtfläche von 32.000 Hektar ausgewiesen. Das entspricht zwei Prozent der Landesfläche. Von 3.200 Anlagen stehen 2.317 innerhalb der Vorranggebiete. Dort ist nicht nur ein Neubau von Anlagen möglich, sondern auch ein langfristiges Repowering, also der Ersatz alter Windmühlen durch leistungsstärkere neue.

Die 977 Anlagen außerhalb der Vorranggebiete haben Bestandsschutz, müssen mittelfristig aber abgebaut werden. 2015 hatte das Oberverwaltungsgericht die damaligen Regionalpläne gekippt. Um einen Wildwuchs zu verhindern, verhängte das Land daraufhin ein Moratorium für Neubauten. Jahrelang wurden neue Anlagen nur in Ausnahmefällen genehmigt. Mittlerweile gibt es wieder mehr Genehmigungen.
dpa/lno
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