(c) proplanta Das Lebensministerium erhebt die Schäden laufend aus den Ländern. Es ist ein vorläufiges Schadensausmaß von mehreren 100 Mio. Euro zu befürchten. Daher hat der Ministerrat heute das von Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich vorgeschlagene Hilfspaket mit fünf Maßnahmen für dürreschädigte Landwirte beschlossen. „Wir haben rasch, umfassend und zielgerichtet geholfen. Es wird Unterstützung für die betroffenen Bauern geben“, so Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich zum heutigen Ministerratsbeschluss.
Die Maßnahmen für dürregeschädigte Bäuerinnen und Bauern sind: Ankaufaktion für Futtermittel, Stundung von Raten bei Agrarinvestitionskrediten, Bereitstellung zusätzlicher Flächen für Futtermittelproduktion, Zinsenzuschuss zu Betriebsmittelkrediten, sowie die Abfederung von Dürreschäden bei den Acker- und Dauerkulturen.
Im Detail sehen die Maßnahmen und die Umsetzungsschritte wie folgt aus:
1. Ankaufaktion für Futtermittel Die erste Maßnahme ist auf Tierhaltungsbetriebe ausgerichtet. Die jetzt schon sehr knappen Futtermittel sollen mit dieser Aktion leistbar bleiben. Für die betroffenen und geschädigten Landwirte soll es einen Zuschuss (Beihilfe) für den Zukauf von Ersatzfuttermitteln aus dem Katastrophenfonds geben. Dazu wird nach Erhebung des Schadensausmaßes die Sonderrichtlinie gemäß den Allgemeinen Rahmenrichtlinien erstellt, sowie eine Novelle zum Katastrophenfonds-Gesetz vorgelegt. Die Höhe der Vergütung, sowie die Abwicklung werden vom Landwirtschaftsminister im Einvernehmen mit der Finanzministerin festgelegt, wobei ein gleich hoher Beitrag der betroffenen Länder vorzusehen ist.
2. Stundung von Raten bei Agrarinvestitionskrediten Die zweite Maßnahme ist die Stundung von Raten bei Agrarinvestitionskrediten. Es sind massive Ertragsverluste durch vernichtete Ernten zu erwarten. Viele Landwirte können ihre Kredite deswegen nicht bedienen. Deshalb sollen die Kreditraten erst im nächsten Jahr fällig werden.
3. Bereitstellung zusätzlicher Flächen für die Futtermittelproduktion Als dritte Maßnahme wurden Blühflächen und Wiesen mit Nutzungseinschränkungen für die zusätzliche Futtermittelproduktion freigegeben. Damit soll die Futterbereitstellung gesteigert werden. Ein diesbezüglicher Erlass ist bereits an die Bundesländer ergangen.
4. Zinsenzuschuss zu Betriebsmittelkrediten Wenn es dennoch zu finanziellen Engpässen durch die Ertragsausfälle kommt, soll als vierte Maßnahme des Hilfspaketes ein Zinsenzuschuss zu Betriebsmittelkrediten gewährt werden. Damit sollen landwirtschaftliche Betriebsmittel wie Düngemittel, Saat- und Pflanzgut oder Pflanzenschutzmittel angekauft werden können. Finanzielle Engpässe für in Not geratene Betriebe sollen so überbrückt werden. Die Finanzierung soll je zur Hälfte aus Mitteln des Bundes und der Länder erfolgen. Diese Maßnahme soll für alle Betriebe gelten.
5. Abfederung von Dürreschäden bei Acker- und Dauerkulturen Für viele Ackerkulturen wie etwa Getreide, Mais, Kartoffeln oder Soja gibt es die Möglichkeit, eine Dürreversicherung für landwirtschaftliche Betriebe abzuschließen. Im Gegensatz zur Frost- und Hagelversicherung wird die Dürreversicherungsprämie jedoch nicht aus Mitteln des Katastrophenfonds bezuschusst. Eine entsprechende Abgeltung im Ausmaß einer künftigen Bezuschussung durch die öffentliche Hand wird geprüft. Aufgrund der Schäden bei den Dauerkulturen ist zu prüfen, inwieweit bei nichtversicherbaren Dauerkulturen Entschädigungen geleistet werden können. (bmlfuw)
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