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05.02.2024 | 10:18 | Frühstücksrichtlinie 

Imker mit Honigkennzeichnung nicht vollständig zufrieden

Burglauer / Wachtberg / Brüssel - Die vorläufige Einigung zur Novelle der Frühstücksrichtlinien hat die Erwartungen der Imker nicht vollständig erfüllt.

Kennzeichnung von Honig
Die Bienenhalter haben sich von der Novelle der Frühstücksrichtlinien mehr erhofft. (c) proplanta
Für Enttäuschung sorgt unter anderem die für die Mitgliedstaaten vorgesehene Option, sich bei der genauen Angabe der Herkunftsländer auf die vier Hauptanteile einer Honigmischung zu beschränken.

„Diese eingebaute Verwässerung öffnet aber wieder Schlupflöcher, die mit der Regelung eigentlich geschlossen werden sollten“, erklärte der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB) am Mittwoch (31.1.). Im Binnenmarkt seien nun wieder Ungleichheit und Intransparenz zu erwarten.

Ähnlich positionierte sich der Deutsche Imkerbund (DIB). Er forderte das Bundeslandwirtschaftsministerium auf, vollständige Angaben vorzuschreiben. Auf dem Wunschzettel hat die Branchenorganisation der Bienenhalter zudem die Einrichtung eines nationalen Referenzlabors für Honigverfälschung.

Aus Sicht des DIB sollte das Nationale Referenzzentrum für authentische Lebensmittel (NRZ-Authent) am Max Rubner-Institut (MRI) personell und maschinell in die Lage versetzt werden, diese Funktion zu übernehmen.

COPA und COGECA tief enttäuscht



Nicht uneingeschränkt zufrieden zeigten sich auch die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA). „Tief enttäuscht“ sind die Dachverbände darüber, dass neue Vorschriften für Rückverfolgbarkeit und Qualitätsparameter auf die lange Bank geschoben wurden. Diese „institutionelle Langsamkeit“ stehe in krassem Widerspruch zur ernsten Lage der Imker.

Im April vergangenen Jahres hatten die Ausschüsse vor einem Zusammenbruch der europäischen Honigproduktion gewarnt und darauf hingewiesen, dass sich ein Großteil der Berufsimker in einer verzweifelten Lage befinde.
AgE
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