Die Entscheidung sei von den Richtern nicht begründet worden, sagte eine Gerichtssprecherin am Montag in Karlsruhe. Damit ist der Ausgang des Streits um die Veröffentlichung der EU-Hilfen weiter offen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will in den kommenden Tagen nach einer einheitlichen Regelung suchen. Der Deutsche
Bauernverband dringt auf eine Lösung. Deutschland ist das einzige EU-Land, das die Empfänger der EU-Agrarsubventionen nicht fristgerecht veröffentlicht.
Agrarministerin Ilse
Aigner (CSU) hatte die bis zum 30. April vorgesehene Offenlegung im Internet kurzfristig gestoppt. Sie weist darauf hin, dass es unterschiedliche Gerichtsentscheidungen dazu gibt. «Wir führen weiter Gespräche mit den Ländern und sorgen dafür, dass es eine einheitliche Rechtslage gibt in Deutschland», sagte eine Ministeriumssprecherin der Deutschen Presse-Agentur dpa. Sie bestätigte ebenfalls den Bericht der «Saarbrücker Zeitung» (Dienstag) über die Karlsruher Entscheidung.
Ein Bürger hatte die Beschwerde den Angaben zufolge eingereicht. Ob es sich dabei um einen Bauern handelt, konnte die Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts nicht sagen. Einzelne Landwirte, die von der Veröffentlichung betroffen wären, hatten bei Verwaltungsgerichten zuvor Beschwerde eingelegt. «Die Landwirte haben datenschutzrechtliche Bedenken», sagte der Sprecher des Bauernverbands, Michael Lohse. In anderen Ländern sei der Umgang mit den Informationen anders. Er warnte vor einem rechtlichen Flickenteppich in Deutschland. «Man muss schon eine Lösung finden.
Die
EU-Kommission hatte die Bundesregierung für ihre Weigerung gerügt, die Empfänger offenzulegen. Die Brüsseler Behörde will die Veröffentlichung durchsetzen. Deutsche Landwirte, Landbesitzer und auch die Großindustrie erhalten von 55 Milliarden Euro direkten
Agrarsubventionen aus der EU-Kasse insgesamt etwa 5,5 Milliarden. (dpa)