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16.01.2015 | 14:49 | Tierwohl 

Kieler Agrarministerium fördert tiergerechte Ställe

Kiel - Mit der Förderung von Stallbauten will Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Robert Habeck zu mehr Tierwohl in den Ställen und einem besseren Schutz der Umwelt beitragen.

Tiergerechte Haltung
(c) proplanta

In diesem Jahr startet das Land ein entsprechendes neues Förderprogramm mit einem Volumen von jährlich 1,2 Millionen Euro, teilte das Ministerium heute (16. Januar 2015) mit. Die Förderung ist an Kriterien wie mehr Platz für die Tiere, ganztägigen Weidegang und Auflagen für die Güllelagerung gekoppelt.

„Als Gesellschaft halten und töten wir Tiere, um sie zu essen. Daraus erwächst die Pflicht, dass wir möglichst gute Lebensvoraussetzungen für sie schaffen. Die Förderung von tiergerechten neuen Ställen ist ein Schritt dahin. Darüber hinaus profitiert auch die Umwelt davon“, sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck heue (16. Januar 2015) zum Start der Internationalen Grünen Woche, die er von Samstag an in Berlin besuchen wird.

Zu den Kriterien für die Förderung gehört etwa die Begrenzung der Tierzahlen – auf beispielsweise nicht mehr als 600 Kühe. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Betriebe nicht mehr Gülle produzieren als ihre bewirtschafteten Flächen aufnehmen können; dies wird über eine Begrenzung des sogenannten Viehbesatzes geregelt. Auch eine verbesserte Lagermöglichkeit von Gülle (neun Monate) sowie eine verpflichtende Abdeckung der Güllebehälter zählen zu den Fördervoraussetzungen für die einfachere Fördervariante (Zuschuss von 20 Prozent der Investitionskosten).

Für einen Zuschuss von 40 Prozent müssen die Betriebe noch weitere Anforderungen erfüllen. Ein ganztägiger Weidegang während der Weideperiode (15.05.-15.10.) ist verpflichtend, die Tiere müssen mehr Platz in den Ställen bekommen. Bei Schweinen beispielsweise müssen die Buchten so groß und so gestaltet sein, dass sie in Fressbereich, Liegebereich und Bewegungsbereich strukturiert werden können. Der Liegebereich muss planbefestigt und ausreichend mit geeigneter trockener Einstreu versehen werden. Im Stall müssen alle Tiere ständig Zugang zu ausreichenden Mengen von veränderbarem organischem Material haben, das gesundheitlich unbedenklich ist und dem Erkundungsverhalten dient.

„Mit den Zuschüssen fördern wir Ställe, die höhere Kosten im Interesse des Tierwohls verursachen. Sie würden ohne Förderung noch nicht gebaut werden, weil die Kosten bisher über höhere Vermarktungserlöse nicht ausgeglichen werden können“, erklärte Habeck.

Das sogenannte Agrarinvestitionsförderungs-Programm (AFP) wird von EU, Bund und Land gemeinsam finanziert. Die entsprechende AFP-Richtlinie wird im ersten Quartal 2015 erarbeitet und den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Die Richtlinie tritt nach Genehmigung des schleswig-holsteinischen Programms durch die EU in Kraft. Bauwillige Landwirte können jedoch bereits zum 30. April einen Förderantrag stellen und dann kurzfristig eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn erhalten. Das Land rechnet mit 10 bis 20 zu fördernden Stallbauten pro Jahr.

Hintergrund

Schleswig-Holstein war 2010 als einziges Bundesland aus dem Agrarinvestitionsförderungs-Programm (AFP) ausgestiegen. Nun wird es wieder aufgelegt. Im Unterschied zum alten Programm gelten in Zukunft bei der Stallbauförderung ehrgeizige Anforderungen für besonders tiergerechte Tierhaltung. (Pd) 

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