Danach sollen „bestimmte“ Futtermittelproduzenten durch die Gesetzesänderung verpflichtet werden, Versicherungen abzuschließen, die Entschädigungen nach der Verfütterung von Mischfuttermitteln leisten, die den rechtlichen Anforderungen nicht entsprechen. Des Weiteren soll die „Koordinierung der behördlichen Aufgaben verbessert werden“.
Durch das Gesetz werden Bund und Länder ausdrücklich verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit zu gewährleisten. Das beinhaltet auch die Schaffung einer gesetzlichen Regelung der Informationsübermittlung zwischen den Behörden der
Lebensmittelüberwachung und die Gesundheitsbehörden.
Zusätzlich soll dem Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit ausdrücklich erlaubt werden, die Bevölkerung über gewonnenen Erkenntnisse zu unterrichten. (hib/EIS)