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24.04.2022 | 09:35 | Unterstützung für Landwirte 

Kommission genehmigt Sonderbeihilfen für deutsche Agrarbetriebe

Brüssel / Berlin - Die Europäische Kommission hat der Bundesregierung erlaubt, an Agrarunternehmen Beihilfen zur Abfederung der Folgen der Ukraine-Krise zu zahlen.

Sonderbeihilfe
Stützungsmaßnahmen erfolgen über Beihilferahmen zur Abfederung der Folgen des Ukraine-Krieges - Landwirtschaftliche Betriebe können Zuschüsse von bis zu 35.000 Euro erhalten. (c) proplanta
Wie eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums am Donnerstag (21.4.) gegenüber AGRA-EUROPE erklärte, umfasst die im Beihilferahmen erteilte Genehmigung für in der Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder in der Fischerei- und Aquakultur tätige Unternehmen Zuschüsse von bis zu jeweils 35.000 Euro. Gewerblichen Unternehmen könnten Beihilfen von bis zu 400.000 Euro gewährt werden.

Die Regelung wurde auf der Grundlage des am 23. März von der EU-Kommission erlassenen Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen genehmigt. Die Beihilfen müssten bis zum 31. Dezember 2022 gewährt werden, hieß es seitens der Brüsseler Behörde. Laut der Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums können die Hilfen in Form von direkten Zuschüssen, Steuervorteilen, Vergünstigungen, aber auch Garantien und Darlehen erfolgen.

Insgesamt hat Deutschland nach Angaben der Kommission Beihilfen von bis zu 20 Mrd. Euro bereitgestellt. Die Mittel stehen allen Branchen - mit Ausnahme des Finanzsektors - offen, die von der derzeitigen Krise und den damit verbundenen Sanktionen gegen Russland betroffen sind.

Die Sprecherin des Bundesagrarressorts hob zudem hervor, dass Deutschland bereits 60 Mio. Euro aus der EU-Krisenreserve erhalte. Darüber hinaus sei geplant, dass die maximal mögliche nationale Kofinanzierung von 200 % genutzt und den Landwirten somit zusätzlich 120 Mio. Euro bereitgestellt würden. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte sich bereits kurz nach der Freigabe der EU-Krisenreserve Ende März entsprechend geäußert.

Ziel Wettbewerbsstärkung

Unterdessen erlaubte die Kommission Kroatien, mit insgesamt 54 Mio. Euro Investitionen in Logistik- und Vertriebszentren für Obst und Gemüse zu unterstützten. Die betreffenden Beihilfen werden aus der Fazilität für Konjunkturbelebung und Krisenbewältigung (RRF) - einem Teil des EU-Wiederaufbaufonds - finanziert.

Ziel sei es, die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu verbessern, indem die Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor beim Aufbau und der Ausstattung von Logistik- und Vertriebszentren unterstützt würden, erklärte die EU-Kommission. Die Optimierung der Infrastruktur wird nach ihrer Einschätzung die Wertschöpfungskette im Obst- und Gemüsesektor stärken und damit zur Entwicklung von Produkten mit höherem Mehrwert beitragen. Das Programm läuft bis zum 30. Juni 2026.
AgE
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