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12.10.2023 | 11:51 | Grundwasserschutz 
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Landvolk Niedersachsen über Ausdehnung roter Gebiete enttäuscht

Hannover - „Wir sind schwer enttäuscht, dass das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium trotz des von Ministerin Miriam Staudte geäußerten Verständnisses für unsere Sorgen und Kritikpunkte keine Anpassungen am bisherigen Vorgehen vorgenommen hat“, erklärt Dr. Holger Hennies, Präsident des Landvolk Niedersachsen, zu der vom Kabinett beschlossenen Änderungsverordnung.

Düngebeschränkungen Rote Gebiete
(c) proplanta
Die Staatskanzlei in Hannover teilte am Dienstag mit, dass in Niedersachsen sich die so genannten „roten Gebiete“, in denen Äcker, Weiden und Wiesen nur noch mit einer um 20 Prozent reduzierten Stickstoffmenge gegenüber ihrem Düngebedarf gedüngt werden dürfen, in Kürze rund um die Hälfte vergrößern werden.

„Die letzte Änderung erfolgte erst vor zehn Monaten, insgesamt ist es innerhalb von nur vier Jahren schon die dritte Anpassung der Ende 2019 erstmals festgelegten roten Gebiete“, führt Hennies aus. So werde vom ebenfalls zuständigen Umweltministerium weiter mit einem völlig ungeeigneten und von der EU deutlich kritisierten Netz an Grundwassermessstellen gearbeitet und eine fachlich völlig ungeeignete Methodik der Abgrenzung verwendet. „Zudem werden jetzt die roten Gebiete auch noch mit einer Begründung erweitert, die auf wenige Einzelmessungen und einer nicht ausreichend erprobten Berechnungsmethodik des Nitrateintrags beruht“, bemängelt Hennies die Vorgehensweise.

„Weil vom Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, der für die Auslegung der Düngeverordnung zuständig ist, keine Rückendeckung für eine fachlich unumstrittene Berücksichtigung der grundwasserschützenden Wirkung unseres Grünlands kommt, hält das Land an einer irrationalen Einschränkung der Düngung auf unseren Weiden und Wiesen fest“, benennt der Landvolkpräsident eine weitere Ursache für das jetzt vorliegende und mehr als unbefriedigende Ergebnis.

Für das Landvolk Niedersachsen stehen Bund und Land in der Pflicht, den Bäuerinnen und Bauern zu erklären, warum in Niedersachsen die Vorteile des Grünlandes beim Grundwasserschutz nicht so berücksichtigt werden – wie beispielsweise in Bayern – und weshalb anders wie im Rest Europas nicht die gemessenen Nitratgehalte, sondern berechnete, theoretische Einträge als Maßstab für die Ausweisung „roter Gebiete“ herangezogen werden.

Das Landvolk erwartet, dass die Landesregierung ihr Vorgehen auch vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erklären muss. Hier liegen bereits zahlreiche Klagen von betroffenen Höfen vor. Vom Bund fordert der Landesbauernverband spätestens für das nächste Frühjahr die von der Politik schon lange zugesagte Änderung der Düngeverordnung vorzunehmen, um eine Flexibilisierung des völlig überzogenen und starren Korsetts in den roten Gebieten für besonders gewässerschonend wirtschaftende Betriebe zu schaffen. Niedersachsens Landwirte haben in den vergangenen sieben Jahren ihre Hausaufgaben gemacht und die Stickstoffemissionen deutlich reduziert.
LPD
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Kommentare 
ExistBauer schrieb am 17.10.2023 11:04 Uhrzustimmen(1) widersprechen(0)
Rote Gebiete sind in erster Line politisch und lösen bestimmt nicht das Problem der Nitrateinträge. Wir Bauern müßen einfach Ertrags- und Quallitätseinbußen staatlich verordnet und bis dato ohne Entschädigung hinnehmen! So darf man mit uns Bauern, die LEBENSMITTEL für unsere Mitbürger liefern , Natur PFLEGEN und ERHALTEN nicht umgehen! Wenn die Landwirtschaft falsch läuft, dann ist die falsche Lobby in der (un)wissenden Politik schuld den Rahmen zu geben der alles Wichtige vereint. Dazu gehört auch die Existenz jedes einzelenen Bauers!
agricola schrieb am 13.10.2023 13:59 Uhrzustimmen(1) widersprechen(1)
Das Landvolk Nidersachsen macht das was es in Bezug auf Nitrat schon immer gemacht hat: Sich selbst und den eigenen Mitgliedern in die Tasche lügen und der grünen Politik auf keinen Fall weh tun. Wie sonst ist es zu erklären, dass zwar alle Fakten zum Nitratabbau vorliegen, die Bauernvertreter aber andere, völlig ungeeignete Klagewege beschreiten?
Till Eugenspiegel schrieb am 13.10.2023 09:30 Uhrzustimmen(1) widersprechen(2)
Zitat aus dem Artikel:
" Für das Landvolk Niedersachsen stehen Bund und Land in der Pflicht, den Bäuerinnen und Bauern zu erklären, warum in Niedersachsen die Vorteile des Grünlandes
beim Grundwasserschutz nicht so berücksichtigt werden – wie beispielsweise in Bayern – und weshalb anders wie im Rest Europas nicht die gemessenen
Nitratgehalte, sondern berechnete, theoretische Einträge als Maßstab für die Ausweisung „roter Gebiete“ herangezogen werden. " z - Ende

Grünland kling so schön und unverfänglich.
Doch es gibt ja verschiedene Formen von Grünland, und in Niedersachsen ist das in der Regel nicht die Almweide sondern:

Extensivgrünland darf jedoch nicht mit
„extensiviertem Grünland“
gleichgesetzt oder verwechselt werden, das sich durch Reduzierung von Nutzungshäufigkeit und Düngung aus artenarmem Wirtschaftsgrünland heraus entwickelte,
in der Regel aber (noch) nicht den besagten bioökologischen Wert besitzt.

Im Jahr 2020 bewirtschafteten in Niedersachsen 34 609 Betriebe rund 2,6 Mio. ha landwirtschaftlich genutzte Fläche.
Davon waren 1,9 Mio. ha Ackerland und 684 714 ha Grünland.
...
Insgesamt wurden in Niedersachsen von März 2019 bis Februar 2020 von rund 23.900 Betrieben etwa 43,0 Mio. m³ flüssiger Wirtschaftsdünger wie beispielsweise Rinder- oder Schweinegülle auf 1,7 Mio. Hektar LF ausgebracht.

Das entspricht 26,1 m³ flüssigen Wirtschaftsdüngers je Hektar.

15.100 Betriebe düngten mit 2,9 Mio. Tonnen festen Wirtschaftsdüngers rund 337.800 Hektar LF.
8,6 Tonnen fester Wirtschaftsdünger wurden so pro Hektar ausgebracht.

Zum festen Wirtschaftsdünger gehören zum Beispiel Rinder- oder Schweinemist sowie Geflügeltrockenkot. Betriebe, die flüssigen und festen Wirtschaftsdünger ausbringen, zählen statistisch sowohl zur Menge der Betriebe mit flüssigem als auch festem Wirtschaftsdünger.

Weiterhin werden Flächen oft mehrmals im Jahr gedüngt.

Die Fläche wird in diesem Fall nur einfach gewertet.

Die Düngemenge enthält keine Aussage über den Stickstoffgehalt.
Mehr:
https://www.statistik.niedersachsen.de/landwirtschaft_forstwirtschaft_fischerei/landwirtschaft_in_niedersachsen/landwirtschaftszaehlung_2020/ergebnisse-der-landwirtschaftszahlung-niedersachsen-2020-200649.html#:~:text=Im%20Jahr%202020%20bewirtschafteten%20in,und%20684%20714%20ha%20Gr%C3%BCnland.
Till Eugenspiegel schrieb am 13.10.2023 09:09 Uhrzustimmen(2) widersprechen(2)
Zitat aus dem Artikel:
" Für das Landvolk Niedersachsen stehen Bund und Land in der Pflicht, den Bäuerinnen und Bauern zu erklären, warum in Niedersachsen die Vorteile des Grünlandes
beim Grundwasserschutz nicht so berücksichtigt werden – wie beispielsweise in Bayern – und weshalb anders wie im Rest Europas nicht die gemessenen
Nitratgehalte, sondern berechnete, theoretische Einträge als Maßstab für die Ausweisung „roter Gebiete“ herangezogen werden. " z - Ende

Grünland kling so schön und unverfänglich.
Doch es gibt ja verschiedene Formen von Grünland, und in Niedersachsen ist das in der Regel nicht die Almweide sondern:

Extensivgrünland darf jedoch nicht mit
„extensiviertem Grünland“
gleichgesetzt oder verwechselt werden, das sich durch Reduzierung von Nutzungshäufigkeit und Düngung aus artenarmem Wirtschaftsgrünland heraus entwickelte,
in der Regel aber (noch) nicht den besagten bioökologischen Wert besitzt.

Im Jahr 2020 bewirtschafteten in Niedersachsen 34 609 Betriebe rund 2,6 Mio. ha landwirtschaftlich genutzte Fläche.
Davon waren 1,9 Mio. ha Ackerland und 684 714 ha Grünland.
...
Insgesamt wurden in Niedersachsen von März 2019 bis Februar 2020 von rund 23.900 Betrieben etwa 43,0 Mio. m³ flüssiger Wirtschaftsdünger wie beispielsweise Rinder- oder Schweinegülle auf 1,7 Mio. Hektar LF ausgebracht.

Das entspricht 26,1 m³ flüssigen Wirtschaftsdüngers je Hektar.

15.100 Betriebe düngten mit 2,9 Mio. Tonnen festen Wirtschaftsdüngers rund 337.800 Hektar LF.
8,6 Tonnen fester Wirtschaftsdünger wurden so pro Hektar ausgebracht.

Zum festen Wirtschaftsdünger gehören zum Beispiel Rinder- oder Schweinemist sowie Geflügeltrockenkot. Betriebe, die flüssigen und festen Wirtschaftsdünger ausbringen, zählen statistisch sowohl zur Menge der Betriebe mit flüssigem als auch festem Wirtschaftsdünger.

Weiterhin werden Flächen oft mehrmals im Jahr gedüngt.

Die Fläche wird in diesem Fall nur einfach gewertet.

Die Düngemenge enthält keine Aussage über den Stickstoffgehalt.
Mehr:
https://www.statistik.niedersachsen.de/landwirtschaft_forstwirtschaft_fischerei/landwirtschaft_in_niedersachsen/landwirtschaftszaehlung_2020/ergebnisse-der-landwirtschaftszahlung-niedersachsen-2020-200649.html#:~:text=Im%20Jahr%202020%20bewirtschafteten%20in,und%20684%20714%20ha%20Gr%C3%BCnland.
Arnold Krämer schrieb am 12.10.2023 16:07 Uhrzustimmen(4) widersprechen(3)
Wer "enttäuscht" ist, war offensichtlich vorher getäuscht. Jetzt ist die Täuschung (hoffentlich) weg. Wird aber auch Zeit.
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