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02.01.2010 | 02:12 | Auflagen bei Cross Compliance 2010 

Neues Erosionsschutzkataster ist verzichtbar

Berlin - Mitte des Jahres 2010 treten erneut schärfere Bewirtschaftungsauflagen im Rahmen von Cross Compliance in Kraft.

Neues Erosionsschutzkataster
(c) proplanta
In von den Ländern flächenscharf festgelegten erosionsgefährdeten Gebieten müssen die Landwirte auf ihren Flächen je nach Gefährdungsklasse zusätzliche Bewirtschaftungsauflagen, vom Pflugverbot bis zur Pflicht zur Anlage von Grünstreifen einhalten. Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert die weitere Verschärfung von Cross-Compliance, der Landwirtschaftliche Berufsstand habe das Bodenerosionsgefährdungskataster stets abgelehnt, da hiermit ohne Not über die europäischen Vorgaben hinausgegangen wird. Im Sinne der Entbürokratisierung und des Abbaus von Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Europas sollte auf die Verpflichtung für spezifische Maßnahmen zur Vermeidung von Erosion im Rahmen von Cross Compliance und das zur Umsetzung erarbeitete flächenscharfe Kataster verzichtet werden.

Der DBV betont in diesem Zusammenhang, dass die deutschen Landwirte bereits nach höchsten Standards des landwirtschaftlichen Fachrechts auf nationaler und europäischer Ebene wirtschaften. Ein zusätzlicher Bürokratieaufwand und neuerliche Auflagen bei Cross Compliance seien nicht akzeptabel. Im Sinne des Ziels der Entbürokratisierung und Vereinfachung von Cross Compliance sollten daher die derzeit laufenden Änderungen der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung sowie des zugrunde liegenden Gesetzes genutzt werden, um die Regelungen zum Erosionsschutz zu vereinfachen und auf das Erosionsschutzkataster zu verzichten. (DBV)
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