Für Forstwirte und Landwirte gibt es künftig mehr Rechtssicherheit bei der Definition von Waldflächen. Der Streitpunkt von Mindestanforderungen für den Naturschutz bleibt aber bestehen.
Das neue Waldgesetz bringt nach Ansicht von Union und FDP im
Bundestag eine Stärkung der rund 1,9 Millionen Waldbesitzer. Durch den Ausschluss von Schnellwuchsplantagen und Agrar-Forstflächen vom Waldbegriff seien Zusatzeinkommen in der Land- und Forstwirtschaft besser möglich. Auch werde klargestellt, dass die Nutzung des Waldes als Erholungsraum in eigener Verantwortung sei. Wenn ein morscher Ast auf einen Spaziergänger fällt, gilt dies als waldtypische Gefahr.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium erklärte, es gebe auch Verbesserungen für die Bewirtschaftung von Almflächen. Die SPD-Fraktion hält das Gesetz inhaltlich für gescheitert. Ein Mindestmaß an Naturschutz sei nicht darin verankert.
Der Naturschutzbund
NABU forderte ökologische Mindeststandards für die Waldbewirtschaftung mit einem Verbot von Kahlschlägen. Der Deutsche Forstwirtschaftsrat wertete den Kompromiss positiv. Das Gesetz werde dem Wald, den Waldbesitzern und der Gesellschaft gerecht, sagte Verbandspräsident und CDU-Abgeordneter Georg Schirmbeck. (dpa)