Der Bund habe das vom Land geforderte Verursacherprinzip noch nicht verbindlich in der
Düngeverordnung oder der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift verankert, sagte eine Sprecherin des niedersächsischen Agrarministeriums. Es bedürfe dringend einer Nachbesserung.
Niedersachsen möchte als Grundlage für die Düngevorgaben die Messwerte im Sickerwasser nahe der Erdoberfläche heranziehen und nicht die im Grundwasser. Das soll sicherstellen, dass nur die Verursacher zu hoher Nitratwerte die Einschränkungen hinnehmen müssen, und nicht flächendeckend alle Landwirte in einem Gebiet mit schlechten Grundwasserwerten.
«Mit unserem Weg wollen wir die Akzeptanz bei allen Beteiligten in der Umwelt- und Landwirtschaft erreichen», erklärten
Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (
CDU) und
Umweltminister Olaf Lies (SPD).
«Niedersachsen erwartet, dass der Bund vor der Entscheidung im
Bundesrat sicherstellt, dass das Verursacherprinzip verbindlich verankert wird.» Der Bund müsse sich ernsthaft mit den differenzierten Fragen der Länder befassen. Wie die Sprecherin des Agrarministeriums sagte, habe der Bund bis Ende kommender Woche Antworten auf die Fragen der Länder zugesichert.
Nach langem Streit hatten die EU und die Bundesregierung einen Kompromiss für strengere Düngevorgaben gefunden. Vor der Entscheidung des Bundesrats am 3. April über die umstrittene
Verordnung wollen Niedersachsen und andere Länder noch nachträgliche Änderungen durchsetzen. Nach Ansicht der
EU-Kommission tut Deutschland zu wenig, um das
Grundwasser vor zu viel Dünger zu schützen. Die
Bauern befürchten hingegen geringere Erträge.
Der Bund hatte nach der Einigung mit Brüssel vor gut zwei Wochen klar gemacht, dass es kaum noch Spielraum für Änderungen gebe. Sonst drohen Millionenstrafen und eine weitere Klage gegen Deutschland.