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13.03.2020 | 07:30 | Strengere Düngevorgaben 

Niedersachsen sehr enttäuscht von Berliner Gipfel zu Düngerverordnung

Hannover - Die Beratungen der Agrar- und Umweltminister der Länder mit dem Bund zur Düngeverordnung am Donnerstag in Berlin sind aus niedersächsischer Sicht enttäuschend verlaufen.

Strengere Düngevorgaben
(c) proplanta
Der Bund habe das vom Land geforderte Verursacherprinzip noch nicht verbindlich in der Düngeverordnung oder der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift verankert, sagte eine Sprecherin des niedersächsischen Agrarministeriums. Es bedürfe dringend einer Nachbesserung.

Niedersachsen möchte als Grundlage für die Düngevorgaben die Messwerte im Sickerwasser nahe der Erdoberfläche heranziehen und nicht die im Grundwasser. Das soll sicherstellen, dass nur die Verursacher zu hoher Nitratwerte die Einschränkungen hinnehmen müssen, und nicht flächendeckend alle Landwirte in einem Gebiet mit schlechten Grundwasserwerten.

«Mit unserem Weg wollen wir die Akzeptanz bei allen Beteiligten in der Umwelt- und Landwirtschaft erreichen», erklärten Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) und Umweltminister Olaf Lies (SPD).

«Niedersachsen erwartet, dass der Bund vor der Entscheidung im Bundesrat sicherstellt, dass das Verursacherprinzip verbindlich verankert wird.» Der Bund müsse sich ernsthaft mit den differenzierten Fragen der Länder befassen. Wie die Sprecherin des Agrarministeriums sagte, habe der Bund bis Ende kommender Woche Antworten auf die Fragen der Länder zugesichert.

Nach langem Streit hatten die EU und die Bundesregierung einen Kompromiss für strengere Düngevorgaben gefunden. Vor der Entscheidung des Bundesrats am 3. April über die umstrittene Verordnung wollen Niedersachsen und andere Länder noch nachträgliche Änderungen durchsetzen. Nach Ansicht der EU-Kommission tut Deutschland zu wenig, um das Grundwasser vor zu viel Dünger zu schützen. Die Bauern befürchten hingegen geringere Erträge.

Der Bund hatte nach der Einigung mit Brüssel vor gut zwei Wochen klar gemacht, dass es kaum noch Spielraum für Änderungen gebe. Sonst drohen Millionenstrafen und eine weitere Klage gegen Deutschland.
dpa/lni
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