Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Mittwoch nächster Woche mündlich über die Klage von 2005. Die Ökologische Lebensmittelwirtschaft, der Imkerbund und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft halten die jetzigen Haftungsregeln für ungerecht.
«Diejenigen, die die
Gentechnik nutzen, müssen endlich für deren Risiken und Folgekosten gerade stehen», erklärten die Verbände am Mittwoch in Berlin. Wer auf gentechnikfreie Lebensmittel setze, werde bei der jetzigen Regelung «massiv benachteiligt».
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hatte 2005 noch gegen das damalige
Gentechnikgesetz von
Agrarministerin Renate Künast (Grüne) geklagt. Sachsen-Anhalt sah - im Unterschied zu den Öko-Verbänden - in der damaligen Regelung allerdings ein «Gentechnikverhinderungsgesetz».
Unter Horst
Seehofer trat zwar ein neues Gesetz in Kraft, das Sicherheitsabstände für Genmaisfelder einführte. Der Konflikt über die Haftungsregelung konnte aber nicht gelöst werden - die alte Regelung ist weiter gültig. Danach haften Landwirte für wirtschaftliche Schäden, wenn genveränderte Pollen auf anderen Feldern landen - unabhängig davon, ob sie auch Verursacher sind. (dpa)