Ab sofort müsten betroffene
Betriebe nicht mehr nachweisen, dass ihre Umsatzeinbrüche ausschließlich auf die Corona-Pandemie zurückzuführen seien, teilte das Ministerium am Donnerstag in Berlin mit. Künftig solle ein Nachweis ausreichen, dass die Umsatzeinbußen «weit überwiegend» durch die Folgen der Pandemie verursacht wurden.
In diesen Fällen werde der Antrag auf Corona-Überbrückungshilfen automatisch in die Härtefallregelungen der Länder übergeführt. Das gelte zunächst für die Länder Niedersachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen, die ihre Landesprogramme entsprechend geöffnet hätten.
Die
Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (
ISN) aus dem niedersächsischem Damme bemängelte die Verschiebung der Anträge in den Härtefalltopf der Länder. Das habe für viele Betriebe deutlich geringere Hilfen zur Folgen.
«Viele Schweinehalter werden so nicht einmal die Hälfte der maximalen Hilfen im Vergleich zur Überbrückungshilfe bekommen können, weil der Härtefalltopf bei 100.000 Euro (bzw. 150.000 Euro in NRW) je
Betrieb gedeckelt ist», teilte dazu ISN-Geschäftsführer Torsten Staack mit. Sollte es zu Rückzahlungsforderungen bereits gezahlter Hilfen kommen, wäre das für die Betriebe in der gegenwärtigen Situation das wirtschaftliche Aus.
Viele Schweinehalter sind in den vergangenen Monaten wegen der coronabedingt schlechten
Marktentwicklung und Handelsbeschränkungen aufgrund der Afrikanischen
Schweinepest wirtschaftlich stark unter Druck geraten. Aus Sicht der Landwirte seien vor allem die Corona-Bekämpfungsmaßnahmen am Schweinefleischpreisverfall schuld, erklärte Staack.