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21.01.2015 | 11:25 | Agrar-Fischereifonds 

Offenlegung der Agrarzahlungen beschlossen

Berlin - Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrar-und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes beschlossen.

Veröffentlichung Direktzahlungen 2014
(c) proplanta
Bundesminister Schmidt sagte dazu: „Wir sehen die Veröffentlichung personenbezogener Daten grundsätzlich kritisch und haben daher bei der Umsetzung in nationales Recht größten Wert auf Datensparsamkeit und Schutz vor Datenmissbrauch gelegt. Wir wollen ausschließlich die vom EU-Recht zwingend vorgeschriebenen Informationen über die Empfänger von Agrar- und Fischereizahlungen veröffentlichen.“

Die Bedenken der Bundesregierung gegen die Offenlegung der Daten aus Datenschutzgründen wurden von der Europäischen Kommission, den anderen Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament nicht geteilt. Die Bundesregierung ist daher verpflichtet, das neue EU-Recht bis spätestens zum 31. Mai 2015 umzusetzen. Andernfalls droht ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.

Anlass für die Neuregelung auf EU-Ebene war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom November 2010, die die damalige Veröffentli­chungspraxis teilweise für ungültig erklärt hatte.

Die neuen EU-Bestimmungen sehen insbesondere vor, bei der Veröffentlichung der Agrar­zahlungen zukünftig wieder natürliche Personen einzubeziehen und die einzelnen Fördermaß­nahmen differenzierter als bisher auszuweisen und zu erläutern. Mit diesen Informationen soll die Transparenz in Bezug auf die Verwendung der Gemeinschaftsmittel erhöht und die Öffentlichkeitswirkung und Akzeptanz der Gemeinsamen Agrarpolitik verbessert werden. Begünstigte, die insgesamt nicht mehr als 1.250 € erhalten, werden nur in anonymisierter Form veröffentlicht.

Schmidt erläuterte: „Mir war es wichtig, dass eine Datenschutzregelung in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde, mit der eine missbräuchliche, nicht dem Transparenzziel entsprechende Nutzung der veröffentlichten Daten untersagt und mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro bewehrt wird.“

Er kündigte zudem an, dass genau beobachtet werde, wie die veröffentlichten Daten wahrgenommen und verwendet werden. „Sollte sich herausstellen, dass trotz dieser Vorkehrungen durch die Veröffentlichung der Agrar- und Fischereizahlungen die Datenschutzinteressen der Bäuerinnen und Bauern verletzt werden, werde ich nicht zögern, auf europäischer Ebene die erforderlichen Änderungen der EU-Bestimmungen einzufordern“, so Schmidt. (bmel)

Agrarzahlungen 2010-2013
www.agrar-direktzahlungen.de
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