Das teilte das
Bundesagrarministerium am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Die größte Einzelsumme aus dem Bund-Länder-Programm entfiel mit Stand 31. Juli auf Brandenburg mit 69,7 Millionen Euro.
Betriebe in Sachsen-Anhalt erhielten insgesamt 42,5 Millionen Euro, in Mecklenburg-Vorpommern 36,5 Millionen Euro. Auszahlungen sind noch bis 31. August möglich.
Schleswig-Holstein rangiert mit nicht ganz drei Millionen Euro auf dem drittletzten Platz aller Flächenländer, die mit dem Bund das Hilfsprogramm vereinbart hatten.
An Landesmitteln war der Übersicht zufolge bis zum Stichtag noch kein Geld geflossen. Das werde in dieser Woche geschehen, sagte ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums in Kiel. Bewilligt wurden im Norden bis zum 31. Juli 538 Anträge. Mecklenburg-Vorpommern bewilligte 769 Anträge, Niedersachsen 3.270. Auszahlungen sind noch bis 31. August möglich.
Bund und Länder hatten angesichts der extremen Trockenheit vor einem Jahr Hilfen von jeweils bis zu 170 Millionen Euro zugesagt. Das Programm, an dem sich 14 Länder beteiligen, sei von den Landwirten gut angenommen worden, erklärte das Bundesministerium. Es zeige sich zudem, dass das geplante Volumen ausreichend gewesen sei.
Gerechnet worden war mit bis zu 10.000 betroffenen Höfen. Bewilligt wurden 6.949 Anträge, davon stammen allein 3.270 aus Niedersachsen. Der Bund schüttete bis Ende Juli 119,7 Millionen Euro aus, von den Ländern kamen 108,5 Millionen Euro.
Bundesagrarministerin Julia Klöckner (
CDU) hatte die Ernteschäden am 22. August 2018 als Ereignis «nationalen Ausmaßes» eingestuft. Stark betroffen waren vor allem der Norden und Osten des Landes. Generelle Schwelle für die staatliche Unterstützung war, dass ein Hof in der Existenz gefährdet war und mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung zerstört wurden. Keinen Bedarf für Hilfen hatten nur Rheinland-Pfalz und das Saarland angemeldet.
Aus Sicht des Bauernverbands in Schleswig-Holstein wurden zu komplizierte Voraussetzungen an die Dürrehilfe geknüpft. Deshalb seien auch wenige Anträge gestellt worden. Die Handhabung im Land sei wenig praxisgerecht. Die Landesregierung hatte den Gesamtschaden im Sommer vorigen Jahres auf 422 Millionen Euro geschätzt. Davon müssen die Landwirte laut
Bauernverband 95 Prozent tragen.
Das Bundesministerium betonte, finanzielle Hilfen des Staates müssten generell die Ausnahme bleiben und könnten nicht jedes Jahr kommen. Ein
Risikomanagement gegen zunehmende
Wetterextreme sei eine ureigene unternehmerische Aufgabe. Davor hatte sich der Bund zuletzt 2003 wegen einer
Dürre an Finanzhilfen beteiligt. Damals zahlte er mit acht betroffenen Ländern insgesamt 80 Millionen Euro aus.
Künftig können Landwirte auf günstigere Bedingungen hoffen, wenn sie sich gegen Dürreschäden versichern. Die Bundesregierung plant dafür eine
Gesetzesänderung - demnach soll noch in diesem Jahr das Risiko Dürre in den Anwendungsbereich des ermäßigten Steuersatzes von 0,3 Promille der Versicherungssumme aufgenommen werden.
Derzeit sind es 19 Prozent Steuer auf die Prämie. Hintergrund ist, dass viele Bauern bisher auf eine Dürreversicherung verzichten. Als ein Grund gilt, dass Prämien und der Selbstbehalt relativ hoch sind.