Der Bundesrat sieht in den modernen Züchtungsmethoden ein Potenzial für eine nachhaltige Landwirtschaft. Dennoch seien noch Fragen zur Koexistenz mit dem Ökolandbau und den Regelungen zum Patentrecht offen. (c) Remar - fotolia.com
Diese betreffen insbesondere die Koexistenz beim Anbau von gentechnisch veränderten und klassisch gezüchteten Pflanzen sowie Regelungen zum Patentrecht. In einer am Freitag (20.10.) beschlossenen Stellungnahme zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission weist der Bundesrat darauf hin, dass mit den NGT schnell und zielgerichtet Zuchtziele erreicht werden könnten.
Damit könne „den zentralen Herausforderungen wie Anpassung an den Klimawandel, Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes oder Ertragssteigerungen zur Sicherung der Welternährung“ begegnet werden. Der Kommissionsvorschlag werfe jedoch zugleich Fragen hinsichtlich „Transparenz, Wahlfreiheit, Koexistenz sowie des Vorsorgeprinzips“ auf.
Für Abstandsregelungen und Meldepflichten
Zur Absicherung der Koexistenz der modernen Züchtungstechniken mit der gentechnikfreien Landwirtschaft empfiehlt die Länderkammer, entsprechende Maßnahmen vorzuschreiben. Die Bundesregierung solle sich im EU-Ministerrat für Abstandsregelungen und für Mitteilungspflichten beim Nachbarn für NGT-Pflanzen der Klasse 1 und 2 einsetzen. Der Bundesrat blickt zudem mit großer Sorge auf die möglichen negativen Folgen des EU-Vorschlages für den Ökolandbau. Es müsse daher sichergestellt werden, dass Öko-Erzeuger und Öko-Verarbeiter bei einer unbeabsichtigten Kontamination von Haftungsfragen befreit seien.
Gegen Patente auf Pflanzen
Für eine zentrale Errungenschaft hält der Bundesrat das Züchterprivileg und den Züchtervorbehalt. Die Reform des Gentechnikrechts müsse daran gekoppelt werden, dass die EU-Kommission die Auswirkungen von Patenten auf NGT-Pflanzen auf den Saatgutmarkt prüfe. Die Länder betonen, dass der Zugang zu genetischem Material für die Züchter sichergestellt werden müsse. Patente im Bereich der Pflanzen- und Tierzucht dürften nur technische Verfahren umfassen. Daraus gewonnene Pflanzen und Saatgut dürften vom Patentschutz jedoch nicht eingeschlossen werden. Auf diese Weise werde klargestellt, dass natürlich entstehende Mutationen und natürliche Genvarianten in der konventionellen Züchtung nicht durch Patente eingeschränkt werden.
Keine Mehrheit für Kennzeichnungspflicht
Keine Zustimmung fand indes die Ausschussempfehlung für eine verpflichtende Kennzeichnung von NGT-Pflanzen entlang der gesamten Lebensmittelkette. Auch die Formulierung, dass der EU-Kommissionsvorschlag einen „Paradigmenwechsel“ für die Wahlfreiheit bei Verbraucherinnen und Verbrauchern darstelle, wurde zurückgewiesen.
Der Vorschlag, einen „genetischen-Barcode zur molekularen Kennzeichnung aller NGT-Pflanzen auf DNA-Ebene zu prüfen“, fand ebenfalls keinen ausreichenden Niederschlag in der Länderkammer. Gleiches galt für eine Ausschussempfehlung im Zusammenhang mit dem Vorsorgeprinzip. Abgelehnt wurde dabei die Formulierung, dass es sich bei den NGT um eine Technologie „mit hoher Eingriffstiefe und mangelnder Umkehrbarkeit aus den Öko-Systemen“ handele.