(c) proplanta Kammerpräsident Norbert Schindler verteidigte am Donnerstag die gesetzlich verankerte Regelung. Im letzten Winter seien im Kreis Ahrweiler mehrere Rotwildtiere nicht wegen des Verbots verhungert, sondern weil die Jäger dort nicht ihr Soll an Abschüssen erfüllt hätten. Aus Sicht der Ahrweiler Kreisgruppe im Landesjagdverband dient das Fütterungsverbot dagegen dazu, Tiere gezielt verhungern zu lassen, um den zu hohen Wildbestand zu senken.
Der Vorsitzende der Kreisgruppe, Jürgen Kindgen, sagte außerdem, die Jäger hätten ihr Soll an Abschüssen in der Region erfüllt. Er kritisierte das «tierschutzfeindliche» Fütterungsverbot als Maßnahme zur Regulierung: «Verhungern kann keine Lösung sein!» Die Fütterung von Wildtieren ist dem Umweltministerium zufolge seit 1979 verboten, 2005 wurde die Regelung zuletzt reformiert. (dpa/lrs)
|
|