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11.06.2021 | 11:10 | Insektenschutzgesetz 

Umstrittenes Gesetz zum Schutz von Insekten erneut vertagt

Berlin - Der vor allem bei Bauern umstrittene Gesetzentwurf zum Insektenschutz wird anders als ursprünglich geplant auch in dieser Woche nicht vom Bundestag beraten.

Insektenschutzgesetz vertagt
Umstrittener Gesetzentwurf zum Insektenschutz erneut vom Bundestag vertagt. (c) proplanta
Das geht aus der aktuellen Tagesordnung des Parlaments hervor. Über die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die auch als Insektenschutzgesetz bekannt ist, sollte ursprünglich an diesem Freitag in zweiter und dritter Lesung entschieden werden. Nun bleibt nur noch eine Sitzungswoche im Juni, um das Vorhaben, das bereits mehrmals kurzfristig verschoben wurde, auf den Weg zu bringen.

Zuvor hatte auch der Bundesrat in seiner Sitzung Ende Mai die Befassung mit der Verordnung zur Begrenzung von Pestiziden kurzfristig vertagt. Diese Verordnung ist auch Teil des Insektenschutzpakets der Regierung, das vor allem bei Landwirten auf Widerstand gestoßen ist.

Das Gesamtpaket soll für mehr geschützte Biotope sorgen und den Einsatz von Pestiziden wie Glyphosat deutlich einschränken. Bauern befürchten finanzielle Einbußen. Umweltverbände und das Bundesumweltministerium hatten bereits bei der letzten Verschiebung angemahnt, das Paket endlich zu beschließen. Sie warfen der Union eine Blockade des gesamten Pakets vor.

Unionsfraktionsvize Stephan Stracke versicherte am Freitag, dass das Insektenschutzgesetz kommen werde. Man warte lediglich noch auf ein «verlässliches Signal» der Länder, das von der Agrarministerkonferenz an diesem Freitag ausgehen könne, sagte Stracke der Deutschen Presse-Agentur. Der Bund wolle 65 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen, um die Landwirte finanziell für Einschränkungen, die durch mehr Insektenschutz entstünden, zu entlasten, sagte Stracke.

Dazu bedürfe es aber einer finanziellen Mitwirkung der Länder. Sofern diese grünes Licht geben sollten, wolle man das Insektenschutzpaket noch an diesem Freitag in einer Sondersitzung des Umweltausschusses beschließen. Der Bundestag würde sich dann in seiner letzten Sitzungswoche Ende Juni abschließend damit befassen.
dpa
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