Bauern dürfen für ihren Stall demnach nur jeweils eine Eier-Kennnummer nutzen, die die Haltungsform anzeigt. Dies gilt auch, wenn sie mehrere Kennummern zugeteilt bekommen, weil die Anlage die Anforderungen für mehrere Haltungsformen erfüllt. Das sieht ein vom
Bundestag verabschiedetes Gesetz vor, dem der
Bundesrat am Freitag zustimmte.
Auf Eier wird ein Code gedruckt, der auch die Haltungsart anzeigt - etwa 1 für Freiland- oder 2 für Bodenhaltung. Mit der Neuregelung sollen Behörden besser kontrollieren können, ob Ställe überbelegt sind. Bei Verstößen droht Bußgeld. Eine Umstellung der Haltung ist zwei Tage vorher zu melden. (dpa)