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13.02.2023 | 02:39 | Alkoholische Getränke 

Weinetikettierung: Tonlage zu irischen Warnhinweisplänen verschärft sich

Brüssel - Die irischen Pläne zu Warnhinweisen auf Weinetiketten stoßen auf immer vehementeren Widerstand.

Weinhandel
Der Europäische Dachverband der Weinwirtschaft hält die von Dublin geplante Regelung zur Warnung vor dem Alkoholkonsum für nicht mit dem EU-Recht vereinbar - Winzer werfen der Brüsseler Kommission Untätigkeit vor - Kritik aus 13 Mitgliedstaaten - Der CEEV bringt Klärung vor dem EuGH ins Spiel. (c) proplanta
Nach Vertretern wichtiger Weinerzeugerländer wie Italien und Spanien hat nun auch der Europäische Dachverband der Weinwirtschaft (CEEV) die Tonlage verschärft.

Nach seinen Angaben hat Irland zu Beginn der vergangenen Woche seine Verordnungsentwürfe bei der Welthandelsorganisation (WTO) notifizieren lassen. Diese sehen Vorschriften zur Kennzeichnung alkoholischer Getränke einschließlich der Verwendung von gesundheitsbezogenen Warnhinweisen vor. Nach Einschätzung der europäischen Winzer ist der Verordnungsentwurf nicht mit dem EU-Recht vereinbar.

Der CEEV kritisierte in dem Zusammenhang auch die Brüsseler Kommission scharf und warf ihr vor, untätig geblieben zu sein. CEEV-Generalsekretär Igancio Sánchez Recarte betonte, dass sich nicht weniger als 13 Mitgliedstaaten, nämlich Kroatien, Tschechien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Italien, Lettland, Polen, Rumänien, Slowakei und Spanien, im Rahmen des Konsultationsprozesses sehr kritisch zu dem irischen Gesetzentwurf geäußert hätten.

Bei einer Anfang Februar von der schwedischen Ratspräsidentschaft organisierten Veranstaltung zum Thema Krebs hätten die irischen Behörden selbst eingestanden und sich „überrascht“ gezeigt, dass der Entwurf den EU-Bewertungsprozess erfolgreich durchlaufen habe, so Sánchez Recarte. Er unterstrich in dem Zusammenhang die Bedeutung harmonisierter Rechtsvorschriften im Binnenmarkt.

Für die internationalen Partner sei es jetzt an der Zeit, ihre Bedenken über den irischen Vorschlag bei der WTO vorzubringen. Vorstellbar ist für den CEEV-Generalsekretär außerdem eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Verdeckte Handelsbarriere



Derweil erklärte der italienische Europaabgeordnete Paolo De Castro mit Blick auf die irischen Warnhinweispläne, dass „der Kampf jetzt in Genf fortgesetzt“ werde. Er plädierte dafür, sich hierbei auch mit anderen Weinexportländern wie den USA zu verbünden. Mit der diplomatischen US-Vertretung in Brüssel stehe man deshalb bereits in Kontakt.

De Castro forderte Washington auf, sich gegen diese diskriminierende Verordnung Dublins, die den internationalen Freihandel beschränke, zu widersetzen. Auf die Gefahr einer verdeckten Handelsbarriere wies auch die Vorsitzende des italienischen Wein- und Spirituosenverbandes Federvini, Micaela Pallini, hin. Sie hob ebenfalls hervor, dass zahlreiche Mitgliedstaaten die Brüsseler Behörde schriftlich aufgefordert hätten, mit den irischen Institutionen Gespräche zu führen und diese von der Einführung von Handelsbarrieren abzuhalten.

Den Binnenmarkt schützen



Pallini bedauerte, dass die EU-Kommission nichts unternommen habe, um den Binnenmarkt zu schützen. Sie forderte deshalb die italienische Regierung auf, sich jetzt ebenfalls auf WTO-Ebene an die Spitze eines internationalen Verbundes gegen die Warnhinweise zu stellen. Auch in Spanien machen die Winzer und der Weinhandel Druck. Der dortige Verband der Lebensmittel- und Getränkeindustrie (FIAB) appellierte an die Regierung in Madrid, in Abstimmung mit den europäischen Partnern gegen die Dubliner Pläne vorzugehen.

Die EU-Kommission müsse sich für Nachbesserungen einsetzen und Irland schließlich auffordern, den Verordnungsentwurf zu ändern. Anderenfalls müsse man vor den EuGH ziehen.
AgE
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