Der Preiskampf und die Konzentration von Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel führen nach Einschätzung des
DBV zu Wertschöpfungsverlusten in der Landwirtschaft. Es bedarf daher kartellrechtlicher Rahmenbedingungen, die die zunehmende Schieflage bei der Wertschöpfungsverteilung in der Lebensmittelkette korrigieren.
Ein Schritt in diese Richtung ist deshalb auch die angestrebte Umsetzung der langjährigen Forderung des DBV, das Verbot des auch gelegentlichen Verkaufs unter Einstandspreis über 2017 hinaus unbefristet zu verlängern und klarer zu regeln. Das Verbot sollte so ausgestaltet werden, dass der Bezugspreis unter Ausschluss der Werbekostenzuschüsse oder vergleichbarer Zahlungen gerichtsfest durch die Kartellbehörden bestimmt werden kann.
Zudem müssen auch die Grenzen zwischen harten Verhandlungen und der missbräuchlichen Ausnutzung von Nachfragemacht bei den Partnern der Lebensmittellieferkette genauer bestimmt werden. Dies verdeutlicht das Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf zur Aufhebung der Entscheidung des Bundeskartellamtes zur Einstufung von sogenannten Hochzeitsrabatten als missbräuchliche Ausnutzung der Marktmacht.
Der DBV sieht die Politik in der Verantwortung, Anpassungen im Kartell- und Wettbewerbsrecht vorzunehmen, um den Kartellbehörden gerichtsfeste Instrumente für die Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen in der Lebensmittellieferkette an die Hand zu geben.