Darauf hat der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) vergangene Woche hingewiesen. Der Vergütungsantrag für das Jahr 2019 müsse also spätestens am 30. September 2020 beim Hauptzollamt Dresden-Außenstelle Löbau, Postfach 1465 in 02704 Löbau - eingegangen sein, stellte der BWV klar.
Für die Antragsstellung gebe es mehrere Möglichkeiten. Eine ist laut dem Verband das Ausdrucken und per Hand ausfüllen: Auf der Internetseite des Zolls - www.zoll.de - stünden die Formulare 1140 und 1142 als PDF-Dokumente zur Verfügung.
Der Antrag könne aber auch unter Verwendung der ebenfalls auf der Zoll- Internetseite verfügbaren elektronischen Formulare - 1140_ Elektronisch, 1142_Elektronisch - am Computer ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Und schließlich könne der Antrag auch am Computer ausgefüllt und anschließend online dem zuständigen Hauptzollamt übermittelt werden.
Nach elektronischer Übermittlung des Online-Antrags werde automatisiert ein komprimierter Antrag erzeugt. Dieser müsse ausgedruckt und unterschrieben dem zuständigen Hauptzollamt übersandt werden. Die digitale Übermittlung alleine genügt nicht, betonte der BWV.
Er wies außerdem darauf hin, dass die
Antragsfrist eine Ausschlussfrist sei. Anträge, die erst nach dem 30. September eingingen, würden nicht mehr berücksichtigt. Eine Vergütung erfolge dann nicht mehr, denn es werde keine Verlängerung der Agrardieselfrist gewährt. Deshalb müssen, wie der Verband unterstrich, die Unterlagen jetzt eingereicht werden.
Die aktuellen Anträge auf Mineralölsteuervergütung könnten im Mitgliederbereich der Homepage www.bwv-net.de unter „Formulare und Anträge“ oder bei der Zollverwaltung heruntergeladen werden.