Wie aus einem Bericht hervorgeht, der am vergangenen Freitag von der
EU-Kommission veröffentlicht wurde, entfielen im Haushaltsjahr 2009 auf rund 80 % der Betriebe lediglich 20 % der Zahlungen. Diese Relation gilt annähernd sowohl für die Summe der alten wie der neuen Mitgliedstaaten. Allerdings erhielten in der EU-12 etwa 97 % der Beihilfeempfänger - mehr als 3 Millionen Betriebe - weniger als 5.000 Euro. Der Durchschnitt lag sogar bei lediglich 1. 291 Euro.
In der EU-15 mussten immerhin 71 % der Betriebe mit Direktbeihilfen von weniger als 5.000 Euro auskommen. Trotzdem lag das Mittel der Zahlungen hier oberhalb dieser Schwelle, nämlich bei 7.441 Euro pro Betrieb. Die Kommission nahm diese Daten zum Anlass, ihre Forderung nach einer Begrenzung der Beihilfen für Großbetriebe zu bekräftigen. Man habe bereits bei vielen Gelegenheiten Bedenken wegen der Verteilung der Direktzahlungen zwischen Erzeugern und Mitgliedstaaten geäußert, heißt es in dem Papier.
Die Kommission verweist auf frühere - fehlgeschlagene - Versuche, eine absolute Kappung im EU-Recht zu verankern und erinnert an die im Health Check eingeführte zusätzliche Modulation in Höhe von 4 % für Betriebe, die mehr als 300.000 Euro jährlich erhalten.
Von 39,1 Mrd Euro, die 2009 insgesamt als Direktbeihilfen ausgezahlt wurden, flossen laut Kommission knapp 44 % an Betriebe mit Ansprüchen zwischen 20.000 Euro bis weniger als 100.000 Euro. Annähernd 16 % der Zahlungen - rund 6,3 Mrd Euro - gingen an Empfänger mit Ansprüchen von mehr als 100.000 Euro. Der zusätzlichen Modulation unterworfen waren 5,5 % der Beihilfen. Immerhin 15 % der Mittel verteilten sich auf Beträge von weniger als 5.000 Euro.
In Deutschland zeigt sich erwartungsgemäß eine andere Verteilung: Hier waren die Kleinbetriebe unterrepräsentiert. Von 5,5 Mrd Euro Direktzahlungen gingen im Haushaltsjahr 2009 lediglich 5 % an Empfänger mit Ansprüchen von weniger als 5.000 Euro, stattdessen aber fast 30 % an Großbetriebe mit einem Beihilfevolumen von mehr 100.000 Euro. Lediglich Tschechien weist eine höhere Konzentration der Beihilfen im oberen Segment auf. Im EU-Durchschnitt liegt dagegen das deutsche Mittelfeld: Gut 43 % der Ansprüche beliefen sich auf 20.000 Euro bis weniger als 100.000 Euro. (AgE)