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02.02.2015 | 11:00 | Zusatzversicherung 

Beiträge zur Zusatzversicherung bleiben stabil

Kassel - Im Februar verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Beitragsrechnungen für die Zusatzversicherung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Der Beitrag beträgt unverändert 1,79 Euro pro 100 Euro Versicherungssumme.

Alte Bauern
Die Leistungen der Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit sind vielfältig. (c) proplanta
Der SVLFG-Vorstand hatte beschlossen, den Beitrag zur Zusatzversicherung auch im dritten Jahr konstant zu halten. Damit kann die Erhöhung von Geldleistungen im Falle eines Arbeitsunfalls als freiwillige Zusatzversicherung weiterhin günstig angeboten werden.

Die Leistungen der Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit sind vielfältig. Der Schwerpunkt liegt in der medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Im Interesse möglichst niedriger Beiträge werden Verletztengeld und Renten für Unternehmer und ihre Familienangehörige seit jeher auf Basis von gesetzlichen Pauschbeträgen ermittelt. Die hieraus resultierenden Geldleistungen entsprechen aber in nahezu allen Fällen nicht dem tatsächlichen Einkommensniveau. Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit kann es daher zu Einkommenseinbußen kommen. Eine Zusatzversicherung kann dies verhindern.

Die gesetzlich vorgegebenen Jahresarbeitsverdienste werden durch einen freiwilligen Zusatzjahresarbeitsverdienst erhöht. Für Unternehmer beträgt der gesetzliche Jahresarbeitsverdienst in diesem Jahr 11.666,26 Euro. Dieser Wert kann durch die Zusatzversicherung um bis zu 50.000 Euro angehoben werden. Entsprechend erhöhen sich dann die Geldleistungen im Versicherungsfall.

Dem folgenden Beispiel für Landwirte und Gärtner liegt ein Zusatzjahresarbeitsverdienst von 10.000 Euro (= Zusatzbeitrag von 179 Euro jährlich) zugrunde:

Verletztengeld täglich

gesetzlicher Anspruch:           17,19 €
mit Zusatzversicherung:         39,41 €

Verletztenrente monatlich (bei 30 % Erwerbsminderung)

gesetzlicher Anspruch:           194,44 €
mit Zusatzversicherung:         361,11 €


Gesundheitsprüfungen oder Alterszuschläge kennt die Zusatzversicherung nicht. (SVLFG)
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