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02.06.2022 | 07:32 | Sabotage 

Berufung im Maishäckslerverfahren eingelegt

Neustadt an der Aisch - Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung wollen das Urteil in einem Prozess zu Sabotage im Maisfeld nicht akzeptieren.

Maishäcksler
Berufung im «Maishäckslerverfahren» eingelegt. (c) proplanta
In der Vorwoche war ein 63 Jahre alter Landwirt vom Amtsgericht Neustadt an der Aisch zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er mit in Feldern versteckten Nägeln, Holzstämmen und Metallteilen die Maschinen anderer Bauern beschädigt hat.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung hätten Berufung eingelegt, teilte ein Sprecher des Amtsgericht am Mittwoch mit. Nun ist das Landgericht Nürnberg-Fürth am Zug.

Der Angeklagte war in dem «Maishäckslerverfahren» zudem dazu verurteilt worden, den Geschädigten den Schaden in Raten wiedergutzumachen.

Der beträgt zumindest in einem Fall mehrere Zehntausend Euro: Ein in einem Feld deponierter Alublock hatte einen Maishäcksler schwer beschädigt. Verletzt wurde bei den Sabotageakten im Jahr 2019 niemand. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung plädiert, die Verteidigung einen Freispruch gefordert.

Im Visier der Ermittler steht auch der Bruder des Angeklagten. Auch er soll in die Taten involviert sein. Das Verfahren gegen ihn werde am Amtsgericht in Neustadt an der Aisch fortgeführt, teilte der Sprecher weiter mit.
dpa/lby
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