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09.12.2009 | 15:16 | Landwirtschaftskammer Niedersachsen 

Betriebsprämie: Trickbetrügerin fordert Rückzahlung

Oldenburg - Die am 1. Dezember 2009 an Landwirte ausgezahlte Betriebsprämie weckt allem Anschein nach das Interesse von Trickbetrügern.

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(c) proplanta
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen berichtet von einem Fall, bei dem sich eine Person telefonisch als Mitarbeiterin der zuständigen Bewilligungsstelle ausgegeben hat. Die Anruferin gab vor, dass der Antrag des angerufenen Landwirts fehlerhaft sei und er zu viel Geld erhalten habe. Damit das Problem schnell, unbürokratisch und ohne Strafabzug (Sanktionen) behoben werden könne, solle die Betriebsprämie schnellstmöglich vollständig auf ein von der Anruferin genanntes Konto überwiesen werden. Der korrekte Betrag würde in Kürze zurück überwiesen.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen rät dringend davon ab, in einem solchen oder ähnlichen Fall Geld zu überweisen! Sie weist darauf hin, dass Rückforderungen ausschließlich in Form eines schriftlichen Bescheides erfolgen. An Landwirte, die telefonisch zur Rückzahlung ihrer Betriebsprämie aufgefordert werden, ergeht die Bitte, zum Schein auf den Anruf einzugehen und alles Wichtige, besonders Namen und Bankverbindung, zu notieren und umgehend der Landwirtschaftskammer und/oder der Polizei mitzuteilen.

Sollte eine Überweisung bereits veranlasst worden sein, ist sofort Kontakt mit der Bank aufzunehmen, um den Transfer – falls noch möglich – zu stoppen. Die Bank kann außerdem prüfen, ob das Konto des Empfängers mit Hinweis auf Betrugsverdacht gesperrt werden kann.
 
Seit dem 1. September 2009 werden bei Überweisungen nur noch die Kontonummer und die Bankleitzahl geprüft. Der Name des Empfängers wird nicht mehr abgeglichen. Eine Überweisung mit Empfänger „Landwirtschaftskammer" würde also trotzdem auf dem Konto des Trickbetrügers ankommen. Bei selbst veranlassten Überweisungen ist ein Zurückholen des Geldes grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, der falsche Adressat stimmt zu. Wenn der Transfer an die Empfängerbank noch nicht erfolgt ist, kann unter Umständen die Transaktion noch gestoppt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Empfängerkonto zu sperren. Hierzu muss man sich sofort mit seinem Verdacht auf Trickbetrug bei seiner Bank melden. (lwk ns)
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