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19.11.2014 | 18:15 | Bodenmarkt 

EuGH-Verhandlung zum Grundstückverkehrsgesetz am 11. Dezember

Luxemburg - Der Rechtsstreit um die Vereinbarkeit des Grundstückverkehrsgesetzes mit dem EU-Beihilferecht geht in die entscheidende Phase. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die mündliche Verhandlung für den 11. Dezember 2014 in Luxemburg angesetzt.

Grundstückverkehrsgesetz
(c) proplanta
In dem zugrundeliegenden Verfahren hatte der Landkreis Jerichower Land einem Kaufvertrag über rund 3 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) zwischen der Bodenverwertungs- und ‑verwaltungsgesellschaft (BVVG) und dem Meistbietenden einer bedingungsfreien Ausschreibung die Grundstückverkehrsgenehmigung versagt, weil der Kaufpreis „in einem groben Missverhältnis zum Wert des Grundstücks“ stehe. Dagegen hatte die BVVG geklagt.

Die Auseinandersetzung war bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) gegangen. Der sah sich zu einer Entscheidung außerstande und wandte sich an den EuGH, um eine Frage zum Verhältnis von nationalem Bodenrecht und europarechtlichen Vorschriften klären zu lassen. Unter anderem will der BGH von den Luxemburger Richter wissen, ob die vom Grundstückverkehrsgesetz zu schützenden agrarstrukturellen Ziele eine Beihilfe rechtfertigen könnten. Die Bundesregierung plädiert in dem Verfahren für die Vereinbarkeit des Grundstückverkehrsgesetzes mit dem EU-Beihilferecht. (AgE)
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