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30.03.2021 | 16:22 | Tarifverhandlungen gescheitert 

Fleischindustrie: Gewerkschaft kündigt Warnstreiks nach Ostern an

Hamburg - Nach den vorerst ergebnislosen Verhandlungen für einen flächendeckenden Tarifvertrag in der deutschen Fleischindustrie kündigt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Warnstreiks nach Ostern an.

Fleischindustrie
Warnstreiks in der Fleischindustrie nach Ostern? (c) proplanta
Das sagte ein NGG-Sprecher am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Am Montagabend war die dritte Verhandlungsrunde in Hamburg ohne Ergebnis und ohne einen neuen Verhandlungstermin beendet worden.

Die Gewerkschaft war mit einer Forderung nach einem dreistufigen Mindestlohntarifvertrag für die rund 160.000 Beschäftigen der Branche in die Gespräche gegangen. Der Mindestlohn soll demnach bei 12,50 Euro starten. Nach einer kurzen Einarbeitungszeit soll er auf 14 Euro pro Stunde steigen, Facharbeiter sollen 17 Euro pro Stunde erhalten. Diesen Vorschlag hatten die Arbeitgeber als «realitätsfern und existenzgefährdend» zurückgewiesen.

Sie waren bei ihrem Vorschlag der Gewerkschaft in einem Punkt entgegengekommen: Der Mindestlohn soll demnach ab sofort bei 10,50 Euro liegen und zum 1. Dezember 2023 stufenweise auf 12,00 Euro erhöht werden. Mitte März hatten die Arbeitgeber die vierte Stufe noch für den 1. Juli 2024 vorgeschlagen. «Damit würde der tarifliche Mindestlohn innerhalb von 2,5 Jahren um 25 Prozent zum jetzigen Mindestlohn steigen», heißt es in einer Mitteilung der Arbeitgeber. Der gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 9,50 Euro.

«Mit dem heute unterbreiteten Angebot zur Regelung des tariflichen Mindestlohns geht die deutsche Fleischwirtschaft bis an die wirtschaftliche Schmerzgrenze», so der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, Theo Egbers, laut Mitteilung.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) äußerte sich kritisch zu den unterbrochenen Gesprächen und zu den Folgen für den Einsatz von Leiharbeitern ab dem 1. April. Laut Arbeitsschutzkontrollgesetz dürfen maximal acht Prozent Leiharbeitnehmer eingesetzt werden, wenn ein Tarifvertrag gilt. «Angesichts dieser Verweigerungshaltung war es kluge Voraussicht der Gesetzgeber, das Verbot für den Fall vorzusehen, dass es keine Einigung auf einen Tarifvertrag gibt», sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel laut Mitteilung.
dpa
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