Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht habe die Klage abgewiesen, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch (Az.: 20 K 15143/17). Weil er keine Molkerei fand, war der Bauer vor Gericht gezogen: Das Land müsse eine Molkerei zur Abnahme seiner Milch notfalls zwangsverpflichten, das sehe das Milch- und Fettgesetz aus dem Jahr 1951 vor. Doch das Gericht legte das 67 Jahre alte Gesetz anders aus: Es habe die
Bauern zur Abgabe ihrer Milch verpflichtet, aber nicht die
Molkereien zur Abnahme.
Wegen eines Überangebots an Milch hätten die Molkereien derzeit kein Interesse an neuen Lieferverträgen, berichtete der Bauer, der mit lediglich 15 Kühen eine vergleichsweise kleine Menge produziert. Die Landesregierung, vertreten durch das
Agrarministerium, hatte argumentiert, das 67 Jahre alte Gesetz sei wegen zwischenzeitlich erlassener europarechtlicher Regelungen veraltet und nicht mehr anwendbar.