04.07.2014 | 11:20 | Hagelschaden
Schäden in druschreifen Pflanzenbeständen unverzüglich meldenGießen - Die Getreideernte ist Anfang Juli an vielen Standorten bereits in vollem Gange. Bei dem heißen Wetter in diesen Tagen besteht verstärkt die Gefahr, dass sich schwere Unwetter mit Hagel und Sturm bilden. |
(c) proplanta Schäden in druschreifen Beständen sind umgehend der zuständigen Bezirksdirektion zu melden. Diese teilt den betroffenen Landwirten dann mit, ob eine Schadenfeststellung noch vor der Ernte möglich ist oder so genannte Probestücke stehen gelassen werden können.
Probestücke genehmigen lassen
Sollte die Besichtigung nicht mehr möglich sein bzw. die weitere Aberntung der betroffenen Fläche nicht aufgeschoben werden können, müssen an den Ecken und in der Mitte des Schlags mindestens fünf Probestücke von je 100 m² Größe stehen gelassen werden, um den Schaden auch nach der Ernte noch feststellen zu können. Auf jeden Fall ist vor dem Abernten die Zustimmung der Bezirksdirektion einzuholen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VEREINIGTEN HAGEL stehen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung. (Pd)
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