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20.11.2016 | 09:31 | Pachtvertrag 

Vorsicht bei Stallpacht

Hannover - Die Pacht von Ställen kann für Tierhalter eine interessante Alternative zum Neu- oder Umbau sein; allerdings müssen dabei nach Angaben der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zuvor viele Detailfragen geklärt werden.

Stallpacht
(c) proplanta
Wie die Kammer in einem aktuellen Fachbeitrag feststellt, bietet die Pacht von Ställen neben wirtschaftlichen Aspekten auch logistische Vorteile: So könne man nicht nur die Verschärfungen im Baurecht vermeiden und überschüssige Arbeitskapazitäten sinnvoll auslasten. Die Pacht biete zudem eine schnelle Lösung bei knappen Stallplätzen oder ermögliche, beispielsweise durch Auslagerung des Jungviehs, die Aufstockung der Milchviehherde.

Die Kammer rät allerdings dazu, die Pachtverträge möglichst detailliert auszugestalten. Ein hohes Konfliktpotential bergen nach ihrer Einschätzung anfallende Reparaturen. Hier empfiehlt sie, die Kosten dafür vor Abschluss des Pachtvertrages genau zuzuordnen. Grundsätzlich gelte, dass Reparaturen an der Gebäudehülle vom Verpächter getragen werden müssten. Der Pächter dagegen sei für die Unterhaltung der Inneneinrichtung und der Technik verantwortlich.

Im Hintergrund stehe dabei der Gedanke, dass das Pachtobjekt nach Ende der Pachtzeit in annähernd gleicher Qualität wie zu Pachtbeginn zurückgegeben werde, erläutert die Landwirtschaftskammer. Sie plädiert ferner für langfristige Vertragszeiten, warnt aber in diesem Zusammenhang vor der Vernachlässigung der persönlichen Komponente.

Sollte es im zwischenmenschlichen Bereich Probleme geben und der Pachtstall befinde sich auf dem Hofgelände des Verpächters, seien tägliche Begegnungen und damit verbundene Konflikte kaum zu vermeiden. Aus diesem Grund sei es wichtig, vor Vertragsabschluss auch vermeintlich weniger bedeutende Dinge zu klären und schriftlich festzulegen, bevor es nachher zum großen Streit komme, betont die Kammer. Dazu zählt sie beispielsweise die Modalitäten des Frachtverkehrs und der Gülleausbringung, aber auch die Werkzeug- oder Schlüsselnutzung auf dem Hof des Verpächters.
AgE
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