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09.02.2022 | 11:35 | Prämienzuschuss 

Ernteversicherungen im Weinsektor: Höhere Förderung in Rheinland-Pfalz

Mainz - Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt erhöht die Förderung zur Mehrgefahrenversicherung im Weinbau.

Weinanbau
(c) proplanta
Winzerinnen und Winzer können ab diesem Jahr einen höheren Prämienzuschuss erhalten. Anträge können ab sofort und bis spätestens 15. April 2022 gestellt werden.

„Ernteversicherungen sind ein wichtiges Instrument für das Risikomanagement von Weinbaubetrieben. Dies trifft vor allem bei Risiken im Zusammenhang mit widrigen Witterungsverhältnissen, wie den immer häufiger auftretenden Spätfrösten und Hagelereignissen, zu.

Ich begrüße daher die Entscheidung der EU-Kommission den möglichen Fördersatz bei Ernteversicherungen im Weinsektor anzuheben. Das Land Rheinland-Pfalz macht von dieser Möglichkeit Gebrauch und verbessert die Förderbedingungen gegenüber dem Jahr 2021 noch einmal deutlich“, sagte Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt.

Winzerinnen und Winzer, die eine Mehrgefahrenversicherung abschließen, können aus dem EU-Programm einen Prämienzuschuss erhalten. Die Höhe der Unterstützung wird ab diesem Jahr von 50 Prozent auf 80 Prozent der gezahlten Versicherungsprämie, jedoch höchstens 300 Euro je Hektar, angehoben. Unterstützungen unter 200 Euro je Antrag werden nicht gewährt.

Rheinland-Pfalz hatte die Förderung der Mehrgefahrenversicherung im Weinbau 2021 eingeführt, weil Wetterrisiken wie Hagel und Frost gerade im Weinbau enorme Ernteverluste mit sich bringen können. Schmitt hofft, dass der Bund die Förderung zur Risikoabsicherung nun endlich auch für die gesamte Landwirtschaft einführt. Dafür hatten sich die Länder jüngst auf der Agrarministerkonferenz im Januar 2022 eingesetzt.

Die Eckpunkte der erhöhten Förderung:

Unterstützungsfähig sind Prämien für Mehrgefahrenversicherungen, die Ertragsverluste und Qualitätseinbußen mindestens durch die Risiken Hagel und Frost absichern. Die Risiken müssen in einem Vertrag (sog. „Kombivertrag“) versichert sein.

Bezuschusst werden Prämienzahlungen, die bis spätestens 30. Juni des Jahres, für das die Unterstützung beantragt wird, erfolgt sind.

Anträge sind bis spätestens 15. April 2022 mit dem entsprechenden Formular bei den Kreisverwaltungen zu stellen. Darüber hinaus ist bis spätestens 10. Juli ein Versicherungsnachweis über das Bestehen der Mehrgefahrenversicherung bei der zuständigen Kreisverwaltung einzureichen. Für jeden Versicherungsvertrag ist ein separater Antrag auf Unterstützung einzureichen.

Abweichend vom Antragsjahr 2021 wird die Unterstützung ausschließlich bei elektronischer Übermittlung der unterstützungsrelevanten Antragsdaten durch das Versicherungsunternehmen an die zuständige Stelle gewährt.

Dies dient der Verwaltungsvereinfachung und Entlastung der Kreisverwaltungen. Der Antragsteller muss daher per Unterschrift auf dem Antragsformular bestätigen, dass er mit dem elektronischen Datenaustausch zwischen Versicherungsunternehmen und zuständiger Behörde einverstanden ist.

Nähere Informationen und Erläuterungen zum Verfahren (Antragsformular sowie ausführliches Merkblatt zum Download) sind ab sofort unter https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/ernteversicherungen-im-weinsektor-mehrgefahrenversicherung/ zu finden.
MWVLW
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