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09.06.2010 | 06:12 | Gentechnikfreie Landwirtschaft 

Bund und Ländern fehlt der politische Wille, nicht das Recht

Hamm - Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) nimmt die aktuell aufgedeckten gentechnischen Verunreinigungen von Mais-Saatgut zum Anlass, um darauf hinzuweisen, dass eine so genannte „friedliche Koexistenz“ als Nebeneinander von gentrechnikfreier Land- und Lebensmittelwirtschaft und Gentechnik-Anbau nicht möglich ist.

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„Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner und ihre LänderkollegInnen müssen jetzt ernst machen mit dem Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft. Sie können sich nicht hinter den aktuellen zweifelhaften Ankündigungen der EU-Kommission über nationale Gentechnik-Anbauverbote verstecken, denn wirksame Regeln können sie längst selbst erlassen“, erklären die Bundesvorsitzenden der AbL, Maria Heubuch und Friedrich Wilhelm Graefe zu Baringdorf.

Graefe zu Baringdorf erläutert: „Österreichische Bundesländer und Bulgarien zeigen, dass es nach der geltenden EU-Freisetzungsrichtlinie bereits möglich ist, durch konsequente Vorsorgegesetze mit großen Sicherheitsabständen und strengen Haftungsregelungen den Gentechnik-Anbau gesetzlich legal zu untersagen. Wenn die EU-Kommission nun so tut, als würde sie den Mitgliedstaaten mehr Spielraum zubilligen wollen, dann blufft sie. Der Spielraum ist schon da.“

Maria Heubuch ergänzt: „Seit Jahren belegen die vielen freiwillig gegründeten gentechnikfreien Regionen in Deutschland, dass sowohl die Bäuerinnen und Bauern als auch die Lebensmittel verarbeitenden Unternehmen und die Verbraucherinnen und Verbraucher bewusst auf die gentechnikfreie Erzeugung und Verarbeitung der Lebensmittel setzen. 195 gentechnikfreie Regionen haben Bäuerinnen und Bauern in Deutschland sehr erfolgreich durchgesetzt, über 229 Städte, Gemeinden und Landkreise haben Beschlüsse zur Gentechnikfreiheit verfasst. Europaweit sind es 260 Regionen und über 4.500 Gemeinden, die sich meist parteiübergreifend gentechnikfrei erklärt haben“, zählt die AbL-Vorsitzende auf. „An Bundesregierung und Bundesländer ist das ein klarer Auftrag, Farbe zu bekennen. Wir fordern die Bundes- und Landesregierungen auf, das Vorsorgeprinzip ernst zu nehmen und aus wirtschaftlichen, gesundheitlichen und ökologischen Gründen jeglichen Anbau von Gentechnik mit konsequenten Koexistenzregelungen zu unterbinden“, so Maria Heubuch.

Zu den Ankündigungen der EU-Kommission, den Mitgliedstaaten und Regionen vermeintlich mehr Rechte zum Anbau-Verbot von gentechnisch veränderten Pflanzen einräumen zu wollen, führt Graefe zu Baringdorf weiter aus: „Die EU-Kommission will ihre Leitlinien zur Koexistenz ändern. Diese Leitlinien haben aber schon jetzt keinerlei rechtliche Aussagekraft. Entscheidend ist und bleibt das Gesetz, hier die Freisetzungsrichtlinie der EU. Dieses Gesetz will die EU-Kommission aber nicht im Sinne der Selbstbestimmung der Länder erweitern. Somit ändert sich auch nichts an der rechtlichen Grundlage für die Mitgliedstaaten. Die gentechnikfreundliche EU-Kommission macht heiße Luft, um von den Mitgliedstaaten freie Fahrt zu bekommen für eine beschleunigte EU-weite Zulassung von Gentechnik-Sorten. Wenn die EU-Kommission die Selbstbestimmung der Länder und Regionen dagegen tatsächlich, d.h. im Gesetz ausbauen will, wird die AbL dies unterstützen. Bis dahin verlassen wir uns auf die eigene Kraft und fordern Bundes- und Landesregierungen auf, den gesetzlich bereits vorhandenen Spielraum zur Verhinderung des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen aktiv zu nutzen“, so der AbL-Vorsitzende. (AbL)
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