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12.10.2010 | 14:47 | Agrarumweltmaßnahmen  

Ab sofort: Trotz Auflagen Agrarumweltmaßnahmen möglich

München - Verhandlungserfolg zugunsten der Bauern: Landwirte können ab sofort auch dann Zuschüsse für Agrarumweltmaßnahmen erhalten, wenn ihre Flächen mit Bewirtschaftungsbeschränkungen belegt sind - etwa in Schutzgebieten.

Agrarumweltmaßnahmen
Das hat Landwirtschaftsminister Helmut Brunner bei Gesprächen mit Finanzminister Georg Fahrenschon erreicht. Voraussetzung für die Förderung ist allerdings, dass für die betreffenden Flächen keine zusätzlichen öffentlichen oder privaten Gelder in Anspruch genommen werden - dass also keine Doppelförderung stattfindet. Auch bei privatrechtlich vereinbarten Beschränkungen, etwa im Rahmen von Pachtverträgen, ist künftig ganz generell eine Förderung möglich. Brunner nannte es folgerichtig, die bisherige Regelung zu ändern, wonach Überschneidungsflächen mit identischen Auflagen nicht bezuschusst werden können, denn: „Agrarumweltmaßnahmen honorieren freiwillige gesellschaftliche Leistungen, die allein durch Verbote oder Bewirtschaftungsauflagen nicht zu erreichen sind.“ Ausgeschlossen von der Förderung bleiben auch künftig Wasserschutzgebiete, denn hier hat der Landwirt einen Ausgleichsanspruch gegenüber dem Wasserversorger.

Aufgrund der bisherigen Rechtslage waren in den rückliegenden Monaten viele Landwirte mit der Rückforderung von Zuschüssen konfrontiert. Denn der 2009 auf Drängen einer EU-Prüfstelle vorgenommene Abgleich sämtlicher Förderflächen mit Schutzgebietsflächen hatte zahlreiche, oft nur geringfügige Überschneidungen ergeben. Der Minister hatte Ende Juni die laufenden Rückforderungsverfahren ausgesetzt, um eine sachgerechte Lösung zu finden. Die jetzt erreichte Regelung gilt laut Brunner auch für diese noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Fälle. (PD)
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